Das ändert sich 2024 im Steuersektor
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird für 2024 um 696 Euro angehoben und beträgt nun 11.604 Euro. Das ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Vorteil, da ein höherer Grundfreibetrag grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer führt. Zusätzlich wird der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an die des Grundfreibetrags angelehnt ist, angehoben.
Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze des Solidaritätszuschlags wird im Jahr 2024 um 587 Euro auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise auf 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Im vergangenen Jahr wurde die Freigrenze bereits einmal um 587 Euro angehoben. Durch die Anhebung der Freigrenze wird die sogenannte Milderungszone verschoben. Hier werden Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen, entlastet.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden 2024 verdoppelt. Sie beträgt nun 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligung sowie für die wohnungswirtschaftliche Verwendung.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt 2024 um 360 Euro auf insgesamt 9.312 Euro.
Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab Herbst 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer an jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung vergeben. Damit erhalten sie ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren. (red/pm)