Gut 1500 Unterschriften für die Turnhalle in der Ringstraße
Reporter Eutin
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Bad Malente-Gremsmühlen (aj/cb). Seit 23 Jahren wohnt Markus Borchardt in der Malenter Ringstraße. Die Turnhalle mit dem markanten Zollingerdach passiert er täglich. Als die Pläne der Gemeinde Malente, das Gebäude abzureißen und auf der Fläche Unterkünfte für Geflüchtete zu schaffen, zunehmend Thema und eine Umsetzung konkret wurden, reifte im gebürtigen Malenter der Entschluss, sich für den Erhalt der Halle einzusetzen. Borchardt startete ein Bürgerbegehren zur Frage: „Sind Sie dafür, dass die Turnhalle in der Ringstraße erhalten bleibt?“. Mit einem Kreis von Gleichgesinnten sammelte er Unterschriften: „Wir sind nach Feierabend von Tür zu Tür gegangen, waren auch auf den Dörfern unterwegs“, sagt der Krankenpfleger und Medizintechniker. Innerhalb von drei Wochen wurde die erforderliche Zahl von rund 930 Unterschriften deutlich übertroffen. Am vergangenen Freitag übergab eine Gruppe nun 1451 Unterschriften im Rathaus an Bürgermeister Heiko Godow. „Neben den Unterschriften haben wir jüngst einen Vorschlag der Architektin Barbara Simon vorgestellt, wie die Halle erhalten werden könnte und trotzdem Geflüchtete auf dem Gelände untergebracht werden könnten“, so Borchardt. Er ist überzeugt: „Der Erhalt der Halle lässt sich mit der Unterbringung der Menschen verbinden.“
Bürgermeister Heiko Godow betonte, es sei ein grunddemokratisches Mittel, durch Unterschriftensammlung ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides zu initiieren. Allerdings sei mit den Sportvereinen abgesprochen worden, dass der Sportplatz in der Ringstraße bei einem Abriss der Turnhalle erhalten bliebe. Sollte sie stehenbleiben, müssten die Container für die unterzubringenden Menschen auf den Platz gestellt werden.
Auf Nachfrage von Markus Borchardt, warum denn keine doppelstöckigen Container so aufgestellt werden können, wie es die Architektin Barbara Simon vorgeschlagen hatte, antwortete Godow, dass durchaus Container übereinander platziert werden sollen. Allerdings benötige man auch dafür den Platz der Turnhalle.
Die Kommunalaufsicht prüft nun die Einhaltung der vorgeschriebenen Formalien. Die Gemeinde kontrolliert, ob alle Unterschriften auf den insgesamt 173 Seiten in Ordnung sind. Das ist dann der Fall, wenn die Daten zuordnungsfähig sind und die Unterzeichner ab dem 16. Lebensjahr in der Gemeinde Malente wahlberechtigt sind. Mindestens 10 Prozent aller Wahlberechtigten müssen dem Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift zustimmen. Das sind für Malente 927 Bürgerinnen und Bürger.
Die Fragestellung für das Bürgerbegehren muss einfach gefasst sein, damit sie bei einem Entscheid eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Sollte die Gemeindevertretung allerdings das Ergebnis des Bürgerbegehrens übernehmen und in Sachen Turnhalle Ringstraße neu planen, käme es nicht zum Bürgerentscheid.
Bürgermeister Heiko Godow betonte, es sei ein grunddemokratisches Mittel, durch Unterschriftensammlung ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides zu initiieren. Allerdings sei mit den Sportvereinen abgesprochen worden, dass der Sportplatz in der Ringstraße bei einem Abriss der Turnhalle erhalten bliebe. Sollte sie stehenbleiben, müssten die Container für die unterzubringenden Menschen auf den Platz gestellt werden.
Auf Nachfrage von Markus Borchardt, warum denn keine doppelstöckigen Container so aufgestellt werden können, wie es die Architektin Barbara Simon vorgeschlagen hatte, antwortete Godow, dass durchaus Container übereinander platziert werden sollen. Allerdings benötige man auch dafür den Platz der Turnhalle.
Die Kommunalaufsicht prüft nun die Einhaltung der vorgeschriebenen Formalien. Die Gemeinde kontrolliert, ob alle Unterschriften auf den insgesamt 173 Seiten in Ordnung sind. Das ist dann der Fall, wenn die Daten zuordnungsfähig sind und die Unterzeichner ab dem 16. Lebensjahr in der Gemeinde Malente wahlberechtigt sind. Mindestens 10 Prozent aller Wahlberechtigten müssen dem Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift zustimmen. Das sind für Malente 927 Bürgerinnen und Bürger.
Die Fragestellung für das Bürgerbegehren muss einfach gefasst sein, damit sie bei einem Entscheid eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Sollte die Gemeindevertretung allerdings das Ergebnis des Bürgerbegehrens übernehmen und in Sachen Turnhalle Ringstraße neu planen, käme es nicht zum Bürgerentscheid.