Finanzen und Verträge - Erste Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause

Kristina Kolbe 440
Die Stadtverordneten tagten im Rathaus.

Die Stadtverordneten tagten im Rathaus.

Neustadt. Nach der Sommerpause trafen sich die Kommunalpolitiker zur Stadtverordnetenversammlung im Rathaus mit einer langen Liste an Tagesordnungspunkten. Im wesentlichen ging es um Geld. Planmäßige und außerplanmäßige Ausgaben wurden genehmigt, Kosten für eine Offene Ganztagsschule im Eigenbetrieb vorgestellt und die Teilnahme am Bundesprojekt „Demokratie Leben“ für den Förderzeitraum 2020 bis 2024 beschlossen. Die Eigenbetriebe Stadtwerke und Tourismus-Service stellten ihre Jahresabschlüsse vor, die jeweils einstimmig von den Stadtverordneten entlastet wurden.
 
Von dem Jahresgewinn der Stadtwerke in Höhe von 816.047,92 Euro werden 600.000,00 Euro an die Stadt ausgezahlt und der Rest der allgemeinen Rücklage zugeführt.
 
Tourismusausschuss-Vorsitzender Dirk Cremer hob in seinen Ausführungen hervor, dass der Tourismus-Service 120.000 Euro mehr, als erwartet eingenommen hat. Dies sei unter anderem auf den guten Sommer 2018 zurückzuführen. Aber auch die Gästezahlen im Winter seien in den letzten fünf Jahren erheblich gestiegen.
 
Die hohen Verluste in Höhe von 1.274.549,21 Euro seien auf die Betreuung diverser Liegenschaften entlang der Lübecker Bucht zurückzuführen, die von der Stadt in die Hände des Tourismus-Service gelegt wurde. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache sei das Jahr 2018 ein sehr erfolgreiches gewesen, betonte Cremer. Eine weitere gute Nachricht ist, dass der Förderbescheid zu dem barrierefreien Strandzugang in Pelzerhaken in Höhe von 148.000 Euro eingegangen ist und somit der Bau beginnen kann.
 
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bezüglich der Entwicklung der Hafenwestseite. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Bürgermeister einstimmig damit beauftragt, einen Vertrag mit dem sogenannten Vorhabenträger abzuschließen.
 
Im Juli wurde der erarbeitete Rahmenplan für Städtebaufördermittel bereits anerkannt, womit eine förderrechtliche Kulisse geschaffen wurde. Jetzt ging es um vertragliche Inhalte, die diese förderrechtliche Kulisse stützen. Durch den Vertrag soll nämlich die zukünftige Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers im Vertragsgebiet sichergestellt werden.
 
Ganz konkret heißt das zum Beispiel, dass in den Erdgeschossen überwiegend Gastronomie sowie hafenbezogenes Gewerbe und Einzelhandel und in den Obergeschossen Wohnen ermöglicht wird. Die Speichertürme sollen künftig als Hostel, für Kultur und Freizeit, soziale Einrichtungen und zum Wohnen genutzt werden können. Auch soll frei finanzierter Mietwohnungsbau realisiert werden. Die Entwürfe der Gebäude müssen dabei stets mit der Stadt abgestimmt werden.
 
Zur Vermeidung städtebaulicher Missstände soll mit dem Vertrag die schnelle Durchführung der geplanten Maßnahmen sichergestellt werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich daher, die Maßnahmen innerhalb der im Vertrag vorgegebenen Fristen durchzuführen. Sowohl für das Hospitalquartier als auch für die Speichertürme sind 12 Monate für den Bauantrag und 50 Monate für die bauliche Fertigstellung vorgesehen. Demnach wäre mit einer Fertigstellung der Gebäude bis spätestens 2025 zu rechnen. (ko)