Maskengutscheine für Kinder?

Kristina Kolbe 965
Karl hat seine FFP-2-Masken an Risikogruppen aus seinem Umfeld weiter verschenkt.

Karl hat seine FFP-2-Masken an Risikogruppen aus seinem Umfeld weiter verschenkt.

Bild: Kristina Kolbe

Neustadt. Karl ist vier Jahre alt und hat vor Kurzem Post von der Bundesregierung bekommen. In dem Brief enthalten: Ein Anschreiben der Bundesregierung und zwei Gutscheine für jeweils sechs vergünstigte FFP-2-Masken. Sein letzter Arztbesuch ist schon fast ein Jahr her und das Kind wird von seiner Mutter als „kerngesund“ beschrieben. Trotzdem wird der Vierjährige als Berechtigter für vergünstigte FFP-2-Masken eingestuft. Die Masken sind im übrigen für Erwachsene ausgelegt und sitzen bei Kindern meist nicht, da sie zu groß sind.
 
Doch Karl ist kein Einzelfall. In den Sozialen Medien sowie in persönlichen Berichten erzählen Eltern, dass ihre Kinder die Gutscheine bekommen haben, obwohl weder eine entsprechende Diagnose vom Arzt zur Einordnung als Risikopatient vorliege noch das Mindestalter, ab dem das Tragen einer Maske zur Pflicht werde erreicht ist. Im Gegensatz dazu warten viele über 60-Jährige noch auf ihren Gutschein.
 
Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, erklärt, dass die Krankenkassen den Staat bei seiner Verteilaktion unterstützen und an ihre Versicherten die Coupons für die FFP-2-Masken senden. Dies erfolge eigenständig durch die einzelnen Krankenkassen.
 
Die Pressestelle der gesetzlichen Krankenversicherung Barmer erklärte dazu: „Die Auswahl der anspruchsberechtigten Versicherten, die die Berechtigungsscheine für die FFP-2-Masken erhalten, haben wir entsprechend der gesetzlichen Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken in Verbindung mit der konkretisierenden Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. Neben den definierten Altersgruppen wurden ausschließlich die dort genannten Erkrankungen und Risikofaktoren in die Datenselektion einbezogen. Bezüglich der in der Verordnung genannten Risikogruppen ist keine Altersuntergrenze genannt. Demnach können beispielsweise auch Kinder zu den definierten Risikogruppen (zum Beispiel mit der Diagnose Asthma bronchiale) zählen. Grundsätzlich gehören zu diesen Risikogruppen auch die Personen, die im entsprechenden Analysezeitraum (1. Juli 2019 bis 15. Dezember 2020) nur ein einziges Mal eine entsprechende Diagnose erhalten haben. Im Falle der Datenselektion zur Ermittlung der Risikogruppen kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind aber inzwischen wieder gesund ist. Von falsch versendeten Berechtigungsscheinen kann man in diesen Fällen demnach nicht sprechen.“
 
Die gesetzliche Krankenkasse DAK hat auf die Frage, wie es dazu kommt, dass Kinder die Gutscheine erhalten folgendes geantwortet: „Die Bundesregierung hat das offenbar einfach nicht bedacht und deshalb nach unten keine Altersbegrenzung vorgegeben. Wir warten hierzu auf weitere Anweisungen durch die Bundesregierung.
 
Dort, wo die Gutscheine eingelöst werden, nämlich den Apotheken, sieht man die Sache entspannt. „Dass Menschen nicht wussten, warum sie die Gutscheine bekommen haben, sind Einzelfälle. Wir empfinden das Gutscheinsystem insgesamt als gut geregelt. Es gibt klare und einfache Anweisungen an die wir uns halten“, erklärte Sigrid Hering von der Markt-Apotheke. Man habe genug Masken für die Kunden auf Lager, die nicht nur über die Gutscheine, sondern auch käuflich für circa 3 Euro pro Stück erworben werden können.
 
Auch Karl hat seine Masken anstandslos ausgehändigt bekommen und wird sie jetzt an seine Großeltern, die teilweise noch auf ihren Gutschein warten, weitergeben. (ko)