Neuwahl des Seniorenbeirates

reporter Neustadt 83

Bild: hfr

Neustadt in Holstein. Am 12. und 13. November wird der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt neu gewählt. Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt wird jeweils für drei Jahre gewählt. Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Seniorinnen und Senioren) der Stadt Neustadt wahr. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen, welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt: Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Infrastrukturplanung, Sozialplanung, Kulturangebote.

Leiter der Wahl ist der Bürgermeister. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am ersten Tag der Wahl (12. November 2024) das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten (12. August 2024) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die/der am ersten Tag der Wahl (12. November 2024) das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten (12. Mai 2024) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Vorstandsmitglieder von Parteien oder Wählergruppen.

Seniorinnen oder Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 15. Oktober einen Wahlvorschlag einzureichen. Über das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten der Stadt Neustadt, Waschgrabenallee 5, Tel. 04561/619-410, E-Mail: mgittner@neustadt-holstein.de und den Seniorenbeirat, Tel. 0173/4580548, 0173/3782073, E-Mail: seniorenbeirat@stadt-neustadt.de, werden entsprechende Vordrucke ausgegeben sowie weitere Auskünfte erteilt. (red)