Sturmschaden am Auto - Was nun?

Simon Krüger 278

Bild: Pixabay.com @ guenther3011

Heftige Unwetter führen häufig zu Sturmschäden am Auto. Besonders in den vergangenen Jahren haben laut Experten die Unwetter zugenommen. Eine weitere Zunahme ist in Zukunft zu erwarten. Orkanböen mit Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h entwurzeln reihenweise Bäume und decken ganze Dächer ab. Nach dem Unwetter gleichen zahlreiche Straßen einem Schrottplatz. Überschwemmungen, Hagel und Blitzschlag führen dazu, dass die Straßen teilweise nicht mehr zu erkennen sind. Bei den Versicherungen laufen die Telefone heiß, da sich die Schäden an den Autos in Millionenhöhe befinden. Doch häufig wissen Autofahrer und Autofahrerinnen gar nicht, ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung von dem Sturmschaden in Kenntnis zu setzen und was sie überhaupt genau tun sollen.
 
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wer für den Sturmschaden und in welcher Höhe aufkommt, gibt es nicht. Hier ist der Einzelfall entscheidend. Die Kfz-Teilkasko-Versicherung kommt für direkte Blitz-, Hagel- und Sturmschäden an Kraftfahrzeugen auf. Ist der Sturmschaden beispielsweise eine Folge aus herabstürzenden Ästen, umgestürzten Bäumen oder umherfliegenden Dachpfannen, kommt die Versicherung in der Regel für die notwendigen Reparaturen auf. Nicht selten hat der Versicherungsnehmer in seinem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese wird von der Entschädigungssumme abgezogen. Damit die Teilkasko-Versicherung zahlt, muss es sich nachweislich um einen Sturmschaden handeln. Folglich muss eine Windstärke von 8 bft vorgelegen haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von über 62 km/h. Der Deutsche Wetterdienst gibt Auskunft über die Windgeschwindigkeiten an dem besagten Tag. www.kfz-ing-as.de kann dabei behilflich sein, diese Auskunft einzuholen.
 
Nicht selten richtet ein Sturm einen derartig großen Schaden an, dass das Auto zum Totalschaden wird. Besonders Besitzer älterer Autos sind hiervon betroffen. Es handelt sich bei einem Auto um einen wirtschaftlichen Totalschaden, sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Der ideelle Wert kommt hierbei nicht zum Tragen.
 
Allerdings gibt es ebenfalls manche Fälle, in denen die Kfz-Versicherung bei einem Sturmschaden am Auto nicht zahlt. Darunter fällt beispielsweise, wenn ein Dritter seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt. Dies trifft zu, wenn sich auf einem Privatgrundstück ein morscher Baum befindet, der auf ein Auto fällt, welches am Straßenrand geparkt ist. Weiterhin kann ein Dach unzureichend gesichert sein, sodass Dachziegeln bei Sturm auf das Dach geparkter Autos fallen können. Der Besitzer des Grundstücks muss in diesem Fall für den Schaden haften.
 
Im Schadensfall muss der Besitzer des Autos zunächst seine Versicherung so schnell wie möglich über den Schadensfall in Kenntnis setzen. Weiterhin ist es wichtig, den Schaden zuerst zu melden und anschließend den Wagen in die Reparatur zu geben. Die Schäden sollten anhand von Fotos dokumentiert werden. Je nach Größe des Schadens entscheidet die Versicherung darüber, ob ein Gutachter zu Rate gezogen wird. Übernimmt die Kfz-Teilkasko-Versicherung die Kosten für die Reparatur des Sturmschadens, kommt sie allerdings lediglich für die tatsächlichen Schäden auf. Entstehen weitere Kosten, wie beispielsweise für einen Mietwagen, sind diese in der Kostenübernahme nicht inkludiert.
 
Zusammenfassend ist zu sagen, dass man in jedem Fall zuerst mit der Versicherung Rücksprache halten sollte, bevor der Schaden am Fahrzeug repariert wird. Grundsätzlich haftet die Versicherung für Sturmschäden. Allerdings muss an dem Tag, an dem der Schaden entstanden ist, eine Windstärke von 8 bft vorgelegen haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Weiterhin haftet die Versicherung nicht, sobald ein Dritter seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich ein morscher Baum auf einem Privatgrundstück befindet und durch einen Sturm auf ein Auto kracht, das am Fahrbahnrand geparkt ist.