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Aus der Traum vom Erhalt der Turnhalle?

Markus Borchardt sorgt sich um den Erhalt der Sporthalle an der Ringstraße.

Markus Borchardt sorgt sich um den Erhalt der Sporthalle an der Ringstraße.

Bild: C. Burgdorf

Malente (cb). Es war sicher kein schönes Geschenk, das die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein kurz vor Weihnachten Markus Borchardt ins Haus geschickt hat. Der Initiator der Initiative zum Erhalt der Turnhalle an der Ringstraße in Malente ist auch Tage später noch sichtlich konsterniert. „Wir hoffen, dass es uns wenigstens möglich ist, den Entscheidungsprozess der Gemeinde Malente hinauszuzögern, damit nochmals Alternativen für die Unterbringung der Flüchtlinge geprüft werden können“, erklärt Borcherdt.

Auf zehn Seiten begründet der leitende Kreisverwaltungsdirektor Dr. Uwe Jürgens die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Turnhalle. Er weist zunächst darauf hin, dass ein Bürgerbegehren im Ergebnis nicht dazu führen dürfe, dass die Gemeinde Malente einer rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung geflüchteter Menschen nicht nachkommen kann. „Das ist sicher unbestritten. Wir haben überhaupt nichts gegen die Flüchtlinge und deren Unterbringung in Malente. Aber ein Abriss der Turnhalle muss unserer Meinung nach von den zuständigen Gremien nochmal überdacht werden, weil andere Alternativen durchaus vorhanden sind und auch schon benannt wurden“, sagt Markus Borchardt.

Damit spielt er auf die Überlegungen des Malenter Bürgermeisters Heiko Godow an, der als weitere Optionen bereits im Dezember 2023 eine zeitnahe Errichtung eines Containerdorfes auf dem Krützen oder eine ähnliche Nutzung des von Peinsche Geländes an der Bahnhofstraße in den Raum stellte. „Der Initiative drängt sich der Gedanke auf, dass die Gemeinde durch den Abriss der Sporthalle vollendete Tatsachen schaffen will, da ein Investor dort in absehbarer Zeit Wohnungen bauen will“, schrieb Borchardt in den Widerspruch zum Bescheid der Kommunalaufsicht, den er am 27. Dezember persönlich zugestellt hat.

Über 1.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Malentes haben durch ihre Unterschriften den Antrag auf ein Bürgerbegehren unterstützt und damit zum Ausdruck gebracht, dass die Turnhalle an der Ringstraße gebraucht wird. Die Gemeinde Malente führt dazu allerdings an, dass „die zukunftsorientierte Entwicklung der Sportfläche – und damit auch die Nutzung der Sporthalle – schon vor vielen Jahren aufgegeben wurde. Spätestens mit der erklärten Nutzung der Halle als Unterbringung für Geflüchtete wurde nach den gemeindlichen Ausführungen ein eindeutiger Verzicht auf Nutzung der Halle für den Sport erklärt“.

Die Kommunalaufsicht nimmt in der Begründung zur Ablehnung des Bürgerbegehrens diese Aussage der Gemeinde zum Anlass, den Bestandsschutz der Halle als Sporthalle als erloschen zu erklären.
In dem Sportstättenkonzept, das von den Malenter Gemeindevertretern 2020 erarbeitet wurde, ist zu lesen, dass vor einem Abriss der 1927 erbauten Sporthalle ein Ersatzbau geschaffen werden soll. Das findet in der Stellungnahme der Gemeinde allerdings keine Berücksichtigung. Sie betont jedoch, dass die Halle seit dem Jahreswechsel 2023/2024 nicht mehr in der Benutzung ist und alle betroffenen Vereine in anderen Sportstätten untergekommen seien. Und nachdem dann zu Ostern 2024 auch sämtliche Schlösser ausgetauscht wurden, stehe die Halle nun endgültig nicht mehr zur Verfügung.

Der Vorsitzende des TSV Malente, Thorsten Niemann, bedauert diese Entwicklung zwar, muss aber eine Güterabwägung vornehmen: „Wir sind ein Verein mit rund 850 Mitgliedern und den verschiedensten sportlichen Angeboten. Da sind wir auf Trainings- und Spielstätten abgewiesen. Und in diesem Falle verlieren unsere Fußballer eine Trainingsmöglichkeit. Allerdings nutzt es dem Verein nichts, wenn wir eine Halle haben, die sich in einem eher schlechten Zustand befindet. Die Turnhalle kann nur erhalten bleiben, wenn es für sie eine Renovierungspflicht gibt. Und das sehe ich bei der jetzigen Situation des Gemeindehaushalts nicht. Da nehmen wir es zähneknirschend in Kauf, dass für die Fußballer dann der Sportplatz mit Dusch- und Toilettencontainern zur Verfügung steht. “ Zwei oder drei Punkte des Bescheides der Kommunalaufsicht sind gegebenenfalls diskussionswürdig, meint Niemann, aber letztlich sei die Ablehnung aus verwaltungsrechtlicher Sicht wohl tragbar.
Nun bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht auf den Widerspruch reagiert.


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