Ab 20. September: 3G-Regel in SH
Keine Corona-Auflagen mehr bei Zusammenkünften von Geimpften, Genesenen und Getesteten
Kiel. Ab Montag, dem 20. September werden in Schleswig-Holstein die Corona-Einschränkungen grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regelung gilt. Das hat Ministerpräsident Daniel Günther am Dienstag bekanntgegeben. Kern der geplanten Verordnung ist, dass Vorgaben zur Einhaltung des Abstandsgebots, die Erhebung der Kontaktdaten in Innenbereichen größtenteils und in zahlreichen Bereichen auch die Maskenpflicht für vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen. Ebenso sind Aktivitäten im Außenbereich dann weitgehend unreguliert.
Möglich macht diesen Paradigmenwechsel insbesondere die in Schleswig-Holstein bereits weit fortgeschrittene Impfkampagne und darüber hinaus ein stabiles Infektionsgeschehen sowie eine geringe Auslastung der Intensivkapazitäten. Die Landesregierung könne abhängig von einer situativen Lagebewertung landesweit entsprechend die Regeln entweder aufheben oder verschärfen. „Damit gibt es nur noch die drei Stufen Rot, Grün und Gelb“, sagt Günther. Auf der grünen Stufe werde es keinerlei Einschränkungen mehr geben. „Mit der jetzt geplanten Änderung der Verordnung gilt die Stufe Gelb. Verschärfungen wird es geben bei einer angespannten Lage in den Krankenhäusern (Rot). In einem solchen Fall gilt 2G mit der Wahlmöglichkeit für 3G“, so der Ministerpräsident weiter.
„Das Abstandsgebot, das Kernbestandteil der bisherigen Verordnungen war, und Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen werden größtenteils in Empfehlungen umgewandelt.“
Wichtig: Im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht greift.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold ergänzt: „Uns ist wichtig, dass sich auch Kitas und Schulen wieder in Richtung Normalität bewegen können. Bei Grün gibt es Empfehlungen, bei Gelb klare Test- und Hygiene-Regeln und bei Rot notwendige Einschränkungen. Mit der neuen Verordnung stellen wir die Ampel auf Gelb. Alle können dazu beitragen, dass sie wieder auf Grün springt. Das Zauberwort heißt Impfen.“
Gilt die 3G-Regel, so ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. (red)