Petra Remshardt

Abgabefrist beachten

Verlängerung der Anzeige für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet am 30. Juni 2020.

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Wenn diese Quote nicht erfüllt wird, muss eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt gezahlt werden. „Normalerweise müssen diese Betriebe bis Ende März ihr Beschäftigungsdaten für das vergangene Jahr an die Agentur für Arbeit melden. Durch die Corona-Pandemie wurden Unternehmen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, so dass die Frist bis 30. Juni verlängert wurde. Diese sollte jedoch unbedingt eingehalten werden“, empfiehlt Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck. (red)


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