

Lensahn. Die Lensahner Wasserbetriebe haben die Vordrucke zur Ablesung der Wasserzähler versandt. Kunden werden um Ablesung und Mitteilung der Zählerstände bis zum 31. Dezember 2019 gebeten, um die Abgaben-/Gebührenbescheide für 2019 erstellen zu können. Sollten Zählerstände bis zum 7. Januar 2020 nicht vorliegen, erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Lensahner Wasserbetriebe zur Wassersatzung deren Schätzung.
Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Mitteilung der Zählerstände unter www.lensahn.de unter der Rubrik Bürger/Lensahner Wasserbetriebe. Für Fragen und weitere Informationen steht Frau Birckigt unter Tel. 04363/50835 gerne zur Verfügung. (red)