Anzeige Die Wohnfläche - Was ist darunter zu verstehen und wie wird sie berechnet?
Wer auf der Suche nach einer Immobilie ist wird nicht selten mit vielen
Fachbegriffen konfrontiert, die der Laie nicht ohne weiteres verstehen kann.
Einer dieser Begriffe ist die Angabe der Wohnfläche. Immobilienberaterin Silke
Schwarze (LBS Immobilien) erläutert diesen häufig genutzten Begriff:
„Der Begriff „Wohnfläche“ ist in der Wohnflächenverordnung „WOFI“ vom 1.
Januar 2004 bestimmt. Sie hat die II Berechnungsverordnung abgelöst. Zur
Wohnfläche gehören die inneren Grundflächen alle Räume innerhalb einer
Wohneinheit. Es werden nicht alle dieser Flächen zu 100 Prozent der Wohnfläche
angerechnet, sondern nur die Flächen, die eine Höhe von mindestens zwei Meter
haben. Daraus ergeben sich Abzüge zum Beispiel für Räume im Dachgeschoss. Die
Flächen unterhalb der Dachschrägen mit einer Höhe von ein bis zwei Meter werden
zu 50 Prozent angerechnet. Die Flächen unterhalb einer Höhe von ein Meter zählen
nicht mit. Daraus kann sich eine größere Grundfläche für diese Räume ergeben,
was zum Beispiel für Bodenbeläge von Bedeutung ist.
Vorwandinstallationen im Badezimmer werden nur von der Wohnfläche abgezogen,
wenn sie höher als 1,50 Meter sind. Auch die Flächen unterhalb von Treppen
finden, wie die im Dachgeschoss, in Abhängigkeit der darunterliegenden Höhe
Anrechenbarkeit.
Außerdem sind auch Flächen zu berücksichtigen, die sich nicht innerhalb des
Baukörpers beziehungsweise der Wohneinheit befinden, wie zum Beispiel
Wintergärten, Balkone, Loggien und Terrassen. Diese werden zu 25 Prozent oder
maximal 50 Prozent angerechnet, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören und
daran baulich angegliedert sind.
Wie verhält es sich mit ausschließlich zur Wohneinheit gehörenden Räumen, die
außerhalb liegen? Keller- und Dachbodenräume zum Beispiel zählen nicht zur
Wohnfläche, auch Räume für die Gemeinschaft, wie Heizungsräume,
Fahrradabstellräume, Waschküchen und so weiter nicht. Garagen bilden ebenfalls
keine Wohnfläche.
In Immobilienangeboten finden sich häufig die Flächenangaben nach DIN. Diese
beziehen sich auf die DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen“.
Relevant ist Teil 1 Hochbau veröffentlicht im Januar 2016. Die DIN 277 kennt den
Begriff Wohnfläche nicht. Es werden hier Netto-Raumflächen berechnet, die nach
verschiedenen Nutzungen unterschieden werden. Es gibt Nutz-, Funktions- und
Verkehrsflächen. Die gesamte Nutzfläche einer Wohneinheit fällt bei dieser
Berechnungsart größer aus, als die Wohnfläche laut Wohnflächenverordnung.
Insbesondere weil die Flächen unterhalb der Dachschrägen voll angerechnet
werden. Allerdings müssen diese unterhalb einer Höhe von 1,50 Meter extra
ausgewiesen werden. Die volle Anrechnung und separate Aufzählung gilt auch für
Wintergärten, Balkone, Loggien und Terrassen.
Immobilienangebote lassen sich in Bezug auf die Flächen also nur vergleichen,
wenn sie nach derselben Methode berechnet wurden. Oft werden Sie sie auch die
Angaben aus Baugenehmigungen nach II BV finden. Diese unterscheiden sich nicht
wesentlich von der darauf folgenden WOFI.
Diese Beschreibung der Flächenberechnungen dient der Orientierung und stellt
eine vereinfachte Zusammenfassung in eigenen Worten dar. Der Text erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und Gewähr. Die detaillierten und genauen Regeln
entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen und Normen. (red)