Auswahl des „richtigen“ Maklers
Wenn der Verkäufer einer Immobilie den für ihn und seinen Hausverkauf
„richtigen“ Makler sucht, so sollte dieser Makler folgende Voraussetzungen
mitbringen:
- Langjährige, persönliche Erfahrung im Immobilienverkauf in der Region, in
welcher die zu verkaufende Immobilie liegt. Hier reicht es nicht, nur für ein
renommiertes Maklerunternehmen tätig zu sein, sondern die Person des tatsächlich
später im Verkauf tätigen Maklers muß selbst über diese Erfahrung verfügen.
- Die fachliche Qualifikation des beauftragten Maklers (mindestens
Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
besser noch Immobilienfachwirt oder Fachwirt in der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft). Es wäre weiterhin von Vorteil, wenn der beauftragte Makler
über eine Zusatzausbildung als Sachverständiger verfügt oder sogar Mitglied im
Gutachterausschuß der kreisfreien Stadt oder des Landkreises ist.
- Der Bürostandort des beauftragten Maklers sollte im Gebiet der zum Verkauf
stehenden Immobilie liegen, da potentielle Interessenten bei ihrer Suche nach
Lage (PLZ oder Ortsnamen) vorgehen. Sie suchen nach einem für sie geeigneten
Haus/Wohnung/Grundstück, nicht nach einem bestimmten Maklernamen. Insofern
sollte der Makler im „Zielgebiet“ bereits über Angebote verfügen.
- Die Kompetenz eines Maklers und sein Marktanteil drückt sich insbesondere
dadurch aus, daß auf seiner eigenen Homepage oder auch auf den gängigen
Internetportalen (zum Beispiel www.immowelt.de und www.immonet.de) ähnliche
Immobilien von ihm angeboten werden oder auf seiner Homepage unter „Verkäufe“ in
anonymisierter Form erfolgreich vermittelte Immobilien stehen. Er sollte
folglich bereits ähnliche Objekte auch selbst verkauft haben.
- Auch Referenzen, also Empfehlungen anderer Immobilienverkäufer sind für die
Entscheidung hilfreich. Sie finden diese auf der Homepage des Maklers unter
„Referenzen“. Ansonsten zählt die persönliche Empfehlung.
- Es ist durchaus legitim, wenn sich der Verkäufer vor Auftragserteilung von
den in Frage kommenden Maklern in einem persönlichen Gespräch einen Eindruck
verschafft. Er wird sich letztlich die Frage stellen, ob er diesem oder jenem
Makler die Durchführung seines Verkaufsauftrages zutraut. Sein persönlicher
Eindruck wird in etwa dem entsprechen, den auch ein Kaufinteressent gewinnt,
wenn der Makler ihm die Immobilie anbietet und diese mit ihm besichtigt. Da der
Kauf einer Immobilie eine der Lebensentscheidungen darstellt, zählen hier in
hohem Maße auch die handelnden Personen, zum Beispiel auch der Makler. (red)