

Lübecker Bucht. Dank der Bäderregelung dürfen Geschäfte in
unserer Region zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar und zwischen dem 15.
März und dem 31. Oktober abweichend von der gesetzlichen Regelung zum
Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Die Öffnungszeit beläuft sich auf den Zeitraum zwischen 11 und 19 Uhr, wobei
die Händler ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs und dabei insbesondere
für den touristischen Gebrauch veräußern dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung
sind Möbelhäuser und Autohändler, Baumärkte und Fachgeschäfte für Elektrogeräte.
Die Möglichkeit der Öffnung im angegebenen Zeitraum wird durch eine Genehmigung
der Behörden erteilt. Das bedeutet auch, dass es eine Liste gibt, welche Orte in
Schleswig-Holstein als Kur- und Erholungsorte zu den angegeben Fristen öffnen
dürfen. (red)