Gesche Muchow

Bäderregelung erlaubt geöffnete Geschäfte

Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Geschäfte unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Geschäfte unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Lübecker Bucht. Dank der Bäderregelung dürfen Geschäfte in unserer Region zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar und zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober abweichend von der gesetzlichen Regelung zum Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen öffnen.
 
Die Öffnungszeit beläuft sich auf den Zeitraum zwischen 11 und 19 Uhr, wobei die Händler ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs und dabei insbesondere für den touristischen Gebrauch veräußern dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Möbelhäuser und Autohändler, Baumärkte und Fachgeschäfte für Elektrogeräte. Die Möglichkeit der Öffnung im angegebenen Zeitraum wird durch eine Genehmigung der Behörden erteilt. Das bedeutet auch, dass es eine Liste gibt, welche Orte in Schleswig-Holstein als Kur- und Erholungsorte zu den angegeben Fristen öffnen dürfen. (red)


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