Kai Pioch

Bundespolizei See erhält neue Schiffe - Bundestag beschloss 165 Millionen Euro für die Anschaffung

Berlin/Neustadt. Der Bundestag hat in den abschließenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2016 Mittel freigegeben, um die veralteten Einsatzschiffe der Bundespolizei See BP 21 Bredstedt, BP 22 Neustrelitz und BP 23 Bad Düben zu ersetzen. Die Patroullienschiffe, die zum Teil noch aus DDR-Zeiten stammen, sind technisch verschlissen, einsatztaktisch veraltet und erfüllen nicht mehr die seetechnischen Anforderungen. Konstruktionsreserven zur Behebung dieser Mängel sind auch nicht mehr vorhanden. Zunehmend auftretende Schäden führen zu Ausfallzeiten und steigenden Instandhaltungskosten.
 
„Eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer war somit nicht mehr möglich“, berichtete der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens, „da auch die Seetüchtigkeitszulassung der zu ersetzenden Schiffe 2017 beziehungsweise Anfang 2018 endet, war die Ersatzbeschaffung für diese drei Schiffe überfällig.“ Gädechens hatte sich zuletzt im August über die Einsatzbereitschaft der Bundespolizei See in Neustadt informiert und in den folgenden Wochen intensiv um neue Schiffe bemüht. Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn, die sich seit mehr als 13 Jahren im Haushaltsausschuss des Bundestages für die Bundespolizei und speziell für das Maritime Schulungs- und Trainingszentrum am Standort Neustadt engagiert, erklärte: „Die norddeutschen Haushälter der Großen Koalition haben damit ein klares gemeinsames Bekenntnis zur Sicherheit der Küsten und zur Stärkung maritimer Anliegen abgelegt!“
 
Der Bundestag hat mit der Entscheidung die Weichen für den Ersatz der Schiffe gestellt. 165 Millionen Euro sind hierfür notwendig, im Haushalt 2016 wird im Einzelplan 6 des Bundesministeriums des Inneren hierzu ein erster Betrag in Höhe von 61 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können zunächst zwei Schiffe für die Bundespolizei See finanziert werden, in den folgenden Haushaltsjahren soll die Restsumme durch Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden. (red)


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