Kristina Kolbe

Corona: Amateur-Chöre dürfen wieder proben

Bei diesem Chortreffen in Dahme in 2017 hat noch keiner geahnt, dass Singen einmal ein Risiko bergen könnte.

Bei diesem Chortreffen in Dahme in 2017 hat noch keiner geahnt, dass Singen einmal ein Risiko bergen könnte.

Schleswig-Holstein. Uns alle stellt die Corona-Pandemie auf eine harte Probe. Vor allem Rücksicht, Geduld und Verständnis sind gefragt.
 
Geduldig waren auch die Chöre und Gesangsvereine der Region, die seit inkrafttreten der Corona-Verordnungen bis jetzt noch nicht wieder proben durften. Das soll sich nun ändern. Morgen will die Landesregierung neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Im Gespräch sind auch Erleichterungen für Amateur-Chöre. Durch die veröffentlichte Änderungsverordnung gelten die aktuellen Coronaregeln bis einschließlich Dienstag weiter. Bis dahin will die Landesregierung weitere Anpassungen beraten und beschließen, die ab Mittwoch (2. September) gelten sollen. Angesichts des andauernden Infektionsgeschehens sind keine größeren Änderungen vorgesehen, in einigen Teilbereichen sind jedoch Anpassungen geplant.
 
So sollen ab dem 2. September auch Amateur-Chöre wieder ohne Publikum proben dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Mindestabstand von 2,5 Metern. Damit will die Landesregierung die bestehenden Regelungen mit denen anderer Bundesländer harmonisieren. Weiterhin gilt, dass Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen in Innenräumen, wie zum Beispiel Singen, nur unter strengen Regelungen stattfinden dürfen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. (red)


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