

Ostholstein. Wir sind mitten in der Urlaubssaison. Das spüren die Küstenorte ganz deutlich. Viele wollen aufgrund der Corona-Pandemie ihren Urlaub lieber innerhalb Deutschlands verbringen und reisen an die Ostsee. Andere treten wie geplant ihre gebuchte Flugreise an. Mit jeder Reise steigt jedoch auch das Risiko, das Virus zu verbreiten. Daher hat das Land Schleswig-Holstein klare Regeln aufgestellt, was Urlauber, Einreisende und Rückkehrer beachten müssen. Basis für die gültige Quarantäne-Regelung ist ein Beschluss der Bundesländer und der Bundesregierung. Sie dient dem Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus.
Einreisende aus dem In- und Ausland
Für eine Einreise gelten aufgrund der Corona-Pandemie verbindliche Einschränkungen, wenn man aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus, also einem Risikogebiet kommt. Wichtig ist, dass vor der Einreise überprüft werden muss, ob man zum Zeitpunkt der Einreise aus einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet kommt.
Zum Beispiel zählen die USA, Ägypten oder die Malediven zu den ausgewiesenen Risikogebieten.
Die Liste aller Länder, die als Risikogebiete eingestuft werden gibt es auf der Internetseite des Robert Koch Instituts.
Risikogebiete im Inland
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein bestimmt entsprechend der Quarantäne-Verordnung des Landes Risikogebiete innerhalb Deutschlands. Maßgeblich dafür ist im Regelfall, ob in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Dafür werden in der Regel die aktuell veröffentlichten Werte das Robert-Koch-Instituts zu Grunde gelegt. Bei der Bestimmung kann das Gesundheitsministerium auch weitere Faktoren einfließen lassen, beispielsweise wenn sich Ausbrüche regional klar begrenzen lassen oder die Entwicklung insgesamt berücksichtigen. Seit dem 27. Juli ist der Kreis Dingolfing-Landau als Risikogebiet innerhalb Deutschlands eingestuft.
Was muss bei der Einreise beachtet werden?
Sollte man aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein eingereist werden, muss man sich unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne begeben. Außerdem muss man sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden und darf in dieser Zeit keinen Besuch empfangen. In einer Ferienwohnung oder auch in einem Hotelzimmer ist eine Quarantäne denkbar, sofern diese entsprechend konsequent eingehalten wird. Betreten von Gemeinschaftsräumen ist natürlich nicht möglich.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen und Sonderfälle, wie zum Beispiel für Personen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, es sei denn, es liegen Symptome vor.
Wenn Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, muss man in jedem Fall sofort das zuständige Gesundheitsamt informieren.
Wie teuer sind Verstöße?
Verstöße gegen diese Schutzmaßnahmen sind bußgeldbewehrt und können von Behörden kontrolliert werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich, beispielsweise wenn bei der Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet gegen die Regel der 14-tägigen Quarantäne im eigenen Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft verstoßen wird. Wenn Sie sich bei Ihrer Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet nicht auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben, drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld kann verhängt werden, wenn trotz der Quarantänebestimmungen nach der Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet Besuch empfangen wird, bis zu 2.000 Euro, wenn man sich nicht beim zuständigen Gesundheitsamt meldet. (ko/red)