Kristina Kolbe

Die Studienplatzklage - wann sie Sinn macht und was möglich ist

Ein Studium eröffnet jungen Menschen ganz neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und erhöht somit die Karrierechancen. Manch einer fühlt sich aber auch einfach berufen, Arzt oder Anwalt zu werden. In einigen Studiengängen reicht die Hochschulreife leider nicht aus, um angenommen zu werden. Bewerber werden trotz guter Noten reihenweise abgelehnt und müssen entweder zahlreiche Wartesemester in Kauf nehmen oder sich für einen anderen Studiengang entscheiden. Doch es gibt eine dritte Alternative: Die Studienplatzklage.

 

In zulassungsbeschränkte Studiengänge einklagen

 

Bei vielen Studiengängen besteht keine Notwendigkeit, sich einzuklagen, denn dort stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei Fächern, bei denen das nicht so ist, dient in Deutschland in der Regel der Numerus clausus als Auswahlkriterium. Zugang zum Studium erhalten hierbei nur Bewerber mit einem bestimmten Notendurchschnitt. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sind etwa Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt sind, weil es an dieser Uni erfahrungsgemäß mehr Bewerber als Plätze gibt. Hier haben Bewerber die Möglichkeit, sich an eine andere Hochschule zu wenden und dort ihr Glück zu versuchen. Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen hilft nur die Klage. Doch auch diese ist nicht immer von Erfolg gekrönt.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

 

Wer sich sein Recht auf einen Studienplatz erstreiten will, sollte das gemeinsam mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Hochschulrecht tun. Denn eine Studienplatzklage ist nur dann sinnvoll, wenn alle Fristen eingehalten werden und keine Formfehler vorliegen. Darüber hinaus müssen Bewerber die Hochschulreife besitzen. Bei vielen Unis muss außerdem eine ordentliche Bewerbung für den Studienplatz vorliegen. Die Abiturnote oder eventuell bereits vorhandene Wartesemester sind für den Erfolg der Klage irrelevant.

 

Welche Studienplätze können eingeklagt werden?

 

Grundsätzlich können sich Bewerber in jeden Studiengang einklagen, der zulassungsbeschränkt ist. Auch der Einstieg in höhere Semester kann vor Gericht erstritten werden. Wer bereits einen Bachelor-Abschluss hat und im Master abgelehnt wurde, kann sich ebenfalls anwaltliche Unterstützung holen.

 

Warum ist die Studienplatzklage überhaupt möglich?

 

Normalerweise hat in Deutschland jeder Absolvent, der die Hochschulreife besitzt, einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz. Einschränkungen sind nur bei fehlenden Kapazitäten erlaubt, was bei vielen zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fall ist. Nachdem die wenigen Plätze vergeben worden sind, haben viele Hochschulen aber tatsächlich nicht ihre vollen Kapazitäten ausgeschöpft. Manche Bewerber springen ab oder es wurden von Anfang an weniger Plätze ausgeschrieben als eigentlich verfügbar sind.

 

Wann hat eine Studienplatzklage Aussicht auf Erfolg?

 

Ob eine Studienplatzklage von Erfolg gekrönt sein wird, lässt sich vorab nicht eindeutig feststellen. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist seinem Ziel jedoch schon ein ganzes Stück näher. Die Erfolgsquoten variieren allerdings von Studiengang zu Studiengang. Dort wo es besonders viel Konkurrenz gibt, ist es unwahrscheinlicher, dass der Bewerber den Platz bekommt - auch wenn ihm vom Gericht recht gegeben wird, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er nicht der einzige Kläger ist. Hier kommt dann meist ein Losverfahren zum Einsatz und aus den Klägern werden diejenigen zufällig ausgesucht, die die verfügbaren Plätze bekommen. In Studiengängen, die nicht ganz so beliebt sind, gibt es weniger Kläger und somit ist auch die Wahrscheinlichkeit größer, noch einen Studienplatz zu ergattern. Ob eine Studienplatzklage Erfolg haben wird, lässt sich also vorher nicht eindeutig sagen. Ein erfahrener Anwalt weiß aber, wo die Chancen gut stehen, und kann seine Klienten diesbezüglich beraten. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Platz bei mehreren Unis gleichzeitig einzuklagen.

 

Wie sinnvoll ist die Studienplatzklage?

 

In sehr vielen Fällen entscheidet hier die Frage nach Kosten und Nutzen, denn die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt müssen nicht selten die Kläger tragen, selbst wenn sie gewinnen. Hilfreich ist hier eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Studienplatzklage abdeckt. Darüber verfügen aber natürlich längst nicht alle Bewerber. Mit Blick auf den bedeutenden Einfluss, den das Studium auf den späteren Werdegang haben kann, und darauf, wie wichtig es für viele Menschen ist, in einem erfüllenden Job zu arbeiten, der Ihnen auch Spaß macht, kann die Klage aber auch dann sinnvoll sein, wenn sie aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Sie ist immerhin eine Investition in die Zukunft. Wer sich also gar nicht vorstellen kann, etwas anderes zu studieren, sollte zumindest wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

 

Welche Alternativen gibt es?

 

Nicht jeder muss den Rechtsweg gehen. Es gibt auch Alternativen, ohne Klage den Traumstudienplatz zu bekommen. Diese sind allerdings oft mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Privathochschulen oder Fernschulen kosten meist Gebühren, haben dementsprechend aber oft noch Plätze frei. Viele von ihnen bieten sich auch für ein berufsbegleitendes Studium an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zur Bundeswehr zu gehen und dort zu NC-frei zu studieren. Die wahrscheinlich unattraktivste Alternative ist das Absitzen der Wartesemester.


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