Gesche Muchow

Erfolgreiche Revision der Deilmann-Schwestern

Die Deilmann-Zwillinge im Jahre 2010 bei einer Veranstaltung an Bord der MS Deutschland.

Die Deilmann-Zwillinge im Jahre 2010 bei einer Veranstaltung an Bord der MS Deutschland.

Karlsruhe/Lübeck. In seinem Beschluss vom 21. März hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. Juni 2016 teilweise auf. Damals hatte das Lübecker Gericht die Schwestern und Erben der Neustädter Deilmann-Reederei Hedda und Gisa Deilmann wegen versuchter Steuerhinterziehung in Tatmehrheit mit Bankrott und mit falscher Versicherung an Eides statt zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
 
Die Revision der Schwestern war erfolgreich, was den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung betrifft. Der Schuldspruch bezüglich des Bankrotts und der falschen Versicherung an Eides statt bleibe jedoch bestehen, entschieden die Karlruher Richter und änderten den Schuldspruch nur dahingehend ab, dass die Delikte in Tateinheit und nicht in Tatmehrheit zueinander verwirklicht worden seien.
 
Die Verurteilung wegen versuchter Steuerhinterziehung halte der rechtlichen Nachprüfung jedoch nicht stand, so der BGH in seinem Beschluss. Die Feststellungen des Landgerichts seien lückenhaft und widersprüchlich. Konkrete und schlüssige Feststellungen zum Bestand und Wert des Nachlasses von „Traumschiff“-Reeder Peter Deilmann zum Zeitpunkt seines Todes, habe das Landgericht nicht getroffen. Diese Frage sei aber entscheidende Grundlage für den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung.
 
Die Bundesrichter verwiesen den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Lübeck. (gm)


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