

Ab Donnerstag, dem 2. Januar ist die Kreisverwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet und erreichbar. Die Erreichbarkeitszeiten der einzelnen Fachdienste sind auf der Internetseite des Kreises Ostholstein zu finden: www.kreis-oh.de/servicezeiten.
Für angeordnete Fahrverbote gilt folgende Regelung: In der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist eine persönliche Abgabe des Führerscheins im Fachdienst Straßenverkehr - Bußgeldstelle - nicht möglich. Der Führerschein kann in dieser Zeit in den Nachtbriefkasten der Kreisverwaltung Ostholstein, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin (Haupteingang) eingeworfen werden. Nur durch den dortigen Einwurf ist eine tagesaktuelle Fristenberechnung während der Schließtage gewährleistet. (red)