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Erreichbarkeit der Kreisverwaltung

Bild: hfr

Eutin. Die Kreisverwaltung Ostholstein bleibt in diesem Jahr am 23., 27. und 30. Dezember geschlossen. In Notfällen sind die Rufbereitschaftsdienste der Kreisverwaltung (zum Beispiel sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendamt, Veterinäramt oder Natur- und Umweltschutz) in dieser Zeit über die Rettungsleitstelle (04521/19222) oder die Polizei (110) erreichbar.

Ab Donnerstag, dem 2. Januar ist die Kreisverwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet und erreichbar. Die Erreichbarkeitszeiten der einzelnen Fachdienste sind auf der Internetseite des Kreises Ostholstein zu finden: www.kreis-oh.de/servicezeiten.

Für angeordnete Fahrverbote gilt folgende Regelung: In der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist eine persönliche Abgabe des Führerscheins im Fachdienst Straßenverkehr - Bußgeldstelle - nicht möglich. Der Führerschein kann in dieser Zeit in den Nachtbriefkasten der Kreisverwaltung Ostholstein, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin (Haupteingang) eingeworfen werden. Nur durch den dortigen Einwurf ist eine tagesaktuelle Fristenberechnung während der Schließtage gewährleistet. (red)


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