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Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss

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Ostholstein. Am vergangenen Wochenende kam es im Kreis Ostholstein zu mehreren Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Ein Fahrer erreichte einen Atemalkoholwert von 2,99 Promille.

Gegen 21 Uhr am Samstag, 10. August, teilten Zeugen der Polizei mit, dass in Höhe Lensahn auf der BAB1, Fahrtrichtung Hamburg, ein VW Touran mit auffälliger Fahrweise geführt wird. Der Pkw konnte kurze Zeit später durch eine Streife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz vor der eigenen Dienststelle angehalten und kontrolliert werden. Ein Drogenschnelltest bei dem 36-jährigen Fahrer aus Norderstedt verlief positiv, zudem räumte er die Einnahme von Medikamenten ein. Die Entnahme einer Blutprobe bei dem Fahrer wurde angeordnet, sein Führerschein beschlagnahmt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Sein Fahrzeug konnte am Kontrollort verbleiben. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.

Am Sonntag, 11. August, gegen 14 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen Autofahrer, der in Pansdorf ebenfalls sein Fahrzeug unsicher führte. Der Fahrer des Kia konnte in Pansdorf durch Polizeibeamte des Autobahn-und Bezirksreviers Scharbeutz auf dem Gelände einer Tankstelle angehalten und kontrolliert werden. Ein Atemalkoholtest bei dem 40-Jährigen ergab einen Wert von 2,99 Promille. Aus diesem Grund wurde auch hier die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der Pkw verblieb am Kontrollort und gegen den Lübecker wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Gegen 18 Uhr am Sonntag, 11. August, will eine Streife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers den Fahrer eines Daimler-Benz auf der BAB 1, Fahrtrichtung Süden, kontrollieren. Auf dem Rastplatz Neustädter Bucht angekommen, flüchtet der Ostholsteiner mit seinem Fahrzeug in stark überhöhter Geschwindigkeit wieder auf die Autobahn. Er kann im Abfahrtsbereich der Anschlussstelle Eutin eingeholt und gestoppt werden. Während der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv. Gegen den 45-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ermittelt. Der Halter des Pkw muss sich ebenfalls in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (red)


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