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reporter Neustadt

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung oder im Studium

Kindergeld oder steuerlicher Kinderfreibetrag:
Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Vorausgesetzt, das Kind ist in der Ausbildung oder im Studium und ledig. Anstelle des Kindergeldes kann man auch den steuerlichen Kinderfreibetrag wählen.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz):
Wenn es den Eltern nicht möglich ist, die schulische Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren, kann das Kind BAföG beantragen. Wie viel Geld das Kind erhält, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Sollte das Kind eine duale Ausbildung machen und dafür zum Beispiel umziehen müssen, kann man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB stellen. (red)


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