

Neustadt. Während der großen Flüchtlingswelle 2015/16 haben viele Kommunen Überkapazitäten aufgebaut und Wohnraum angemietet, ausgebaut oder gekauft. Jetzt gibt es Geld retour: Die Unterstützung des Landes für die Kommunen aus dem Sondervermögen „Refugium“ steht vor dem Abschluss. Rund 9,6 Millionen Euro der insgesamt 10 Millionen Euro aus dem Fördertopf sind inzwischen abgeflossen. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt, um Kommunen bei entstandenen Kosten im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten. Aus diesem Anlass überreichte Monika Heinold persönlich einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Neustadt. Bürgervorsteher Sönke Sela und Bürgermeister Mirko Spieckermann begrüßten die Finanzministerin im Ambiente des alten Sitzungssaales.
„Stellvertretend für alle Kommunen, die uns bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten so tatkräftig unterstützt haben, übergebe ich den Zuwendungsbescheid und möchte mich im Namen des Landes für das Engagement bedanken. Es zeichnet den echten Norden aus, dass Land und Kommunen in dieser intensiven Phase gemeinsam Verantwortung übernommen haben“, erklärte Monika Heinold.
Die Stadt Neustadt erhielt aus dem Sondervermögen zuzüglich der Nachbewilligung insgesamt Zuwendungen in Höhe von rund 260.000 Euro, um einen im Dezember 2015 geschlossenen Mietvertrag zur Unterbringung von Geflüchteten über einen Zeitraum von fünf Jahren abzulösen.
„Die Kommunen waren zur Stelle, als im Winter 2015/16 bei der Unterbringung von Geflüchteten, einer Zeit, in der Freud und Leid dicht beieinander lagen, schnell gehandelt werden musste. Da ist es ein Gebot der Fairness, dass das Land jetzt angesichts einer veränderten Situation einen Teil der finanziellen Belastungen auffängt“, sagte Monika Heinold. „Wir haben von Beginn an auf eine dezentrale Unterbringung gesetzt und sind damit gut gefahren. Die Flüchtlinge sind angekommen“, erklärte Bürgervorsteher Sönke Sela.
Mit dem zweckgebundenen Sondervermögen „Refugium“ (Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum) hatte das Land 2016 seine Beteiligung an den Kosten für leerstehenden vorgehaltenen Wohnraum für Flüchtlinge zugesagt. Ab März 2017 konnten die Anträge auf Fördergelder beim Land eingereicht werden. Der Fonds, der vom Land mit insgesamt 10 Millionen Euro ausgestattet wurde, dient der finanziellen Unterstützung der Kommunen im Zusammenhang mit Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 29. Februar 2016 geschaffen wurden.
Im Rahmen des Nachbewilligungsverfahrens wurde die Förderung von bereits umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen, die nicht vollständig finanziert werden konnten, aufgestockt. Als Restrukturierungsmaßnahmen gelten beispielsweise Maßnahmen zum Ab-, Rück- oder Umbau eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen, Maßnahmen zum Ab- oder Rückbau von Infrastruktureinrichtungen für Gebäude sowie einmalige Leistungen zur vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen. (red/mg)