

Neustadt. Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt bittet alle
Hundehalter, mehr Rücksicht walten zu lassen. Aktuell erreichen die
Ordnungsbehörde zahlreiche Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Haltung oder
dem Ausführen von Hunden auf den Promenadenwegen sowie an den Stränden
stehen.
Alle Hundehalter haben das Hundeverbot an den Badestränden, das durch die
örtliche Beschilderung ersichtlich ist, zu beachten und einzuhalten. Für
Ausläufe in Wassernähe mit Hunden sind extra Abschnitte an Stränden
(Hundestrände) eingerichtet.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Promenadenwegen, wie zum Beispiel
Unterer Jungfernstieg, Stutthofweg, Uferweg sowie während der
Saison (1. Mai bis 30. September) auf den Strandpromenaden zwischen
Pelzerhaken und Rettin eine Leinenpflicht besteht, die bei Nichteinhaltung
mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Zu guter Letzt wird an die Hundehalter appelliert, die Hinterlassenschaften
ihrer treuen Weggefährten vernünftig zu entsorgen. Dafür stehen an zahlreichen
Standorten im Stadtgebiet sogenannte „Fiffi-Tüten-Spender” zur Verfügung, an
denen kostenlos Plastiktüten erhältlich sind. Die Tüten müssen anschließend
selbstverständlich im Mülleimer entsorgt werden. (red)