Petra Remshardt

Hundehaltung am Strand

Neustadt. Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt bittet alle Hundehalter, mehr Rücksicht walten zu lassen. Aktuell erreichen die Ordnungsbehörde zahlreiche Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Haltung oder dem Ausführen von Hunden auf den Promenadenwegen sowie an den Stränden stehen.
Alle Hundehalter haben das Hundeverbot an den Badestränden, das durch die örtliche Beschilderung ersichtlich ist, zu beachten und einzuhalten. Für Ausläufe in Wassernähe mit Hunden sind extra Abschnitte an Stränden (Hundestrände) eingerichtet.
 
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Promenadenwegen, wie zum Beispiel Unterer Jungfernstieg, Stutthofweg, Uferweg sowie während der
Saison (1. Mai bis 30. September) auf den Strandpromenaden zwischen Pelzerhaken und Rettin eine Leinenpflicht besteht, die bei Nichteinhaltung
mit Bußgeldern geahndet werden kann.
 
Zu guter Letzt wird an die Hundehalter appelliert, die Hinterlassenschaften ihrer treuen Weggefährten vernünftig zu entsorgen. Dafür stehen an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet sogenannte „Fiffi-Tüten-Spender” zur Verfügung, an denen kostenlos Plastiktüten erhältlich sind. Die Tüten müssen anschließend selbstverständlich im Mülleimer entsorgt werden. (red)


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