JHV der Freiwilligen Feuerwehr Manhagen
Manhagen. Am 20. Mai begrüßte Gemeindewehrführer Klaus Seehase die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Manhagen sowie die anwesenden Gäste zur Jahreshauptversammlung. Nachdem die letzte Versammlung im Februar 2020 stattgefunden hatte, galt es nun, die Jahre 2020 und 2021 auch offiziell abzuschließen.
In seinem Jahresbericht blickte der Wehrführer einsatztechnisch auf zwei durchschnittliche Jahre zurück. Zu sechs (2020) beziehungsweise fünf (2021) Einsätzen mussten die Aktiven ausrücken. Überwiegend ging es dabei um die Beseitigung von Sturmschäden. Der Mitgliederbestand blieb trotz des eingeschränkten Dienstbetriebes weiterhin stabil. Insgesamt 55 Kameradinnen und Kameraden zählte die Wehr zum Jahreswechsel, aufgeteilt in 29 Aktive, 16 Kameradinnen und Kameraden der Jugendabteilung und 10 Kameraden der Ehrenabteilung.
Bei der Wahl einer stellvertretenden Gemeindewehrführung wurde der amtierende stellvertretende Gemeindewehrführer Carsten Schulz für weitere sechs Jahre in seinem Amt bestätigt. Der amtierende Kassenführer Ole Knorr erhielt ebenfalls für eine weitere Amtszeit das Vertrauen.
Auch Beförderungen und Ehrungen standen wieder auf der Tagesordnung. So wurden der stellvertretende Gemeindewehrführer Carsten Schulz zum Brandmeister und der stellvertretende Amtswehrführer Sascha Seehase zum Oberbrandmeister befördert. Die Jugendfeuerwehrmänner Joel Befeld, Yannik Brömme, Johannes Kempe und Leif-Erik May wurden in die Einsatzabteilung übernommen und zu Feuerwehrmännern befördert. Für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst wurden Britta Lange und Sebastian Witt mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber ausgezeichnet. Wilfried Hamann und Ralf Höppner wurden mit dem Langzeitdienstabzeichen für 30 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr geehrt. Carsten Schulz erhielt das Abzeichen für 20 Jahre und Henning Kröger das Abzeichen für 10 Jahre Zugehörigkeit zur Feuerwehr. Die Vorgenannten erhielten entsprechend ihrer Dienstzeit die von den Gemeinden des Amtes Lensahn beschlossene Gratifikation in Form eines Einkaufsgutscheins als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement. (red)