

Eutin/Neustadt. Im September werden die 66 Frauen und Männer der neuen Kirchenkreissynode gewählt. Die Kirchenkreissynode ist das parlamentarische Organ des Kirchenkreises. Sie berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Kirchenmitglieder, die für die sechsjährige Legislaturperiode mit jährlich meist drei Synodensitzungen kandidieren möchten, können sich noch bis 14. Mai in ihrem örtlichen Gemeindebüro melden.
„Die Kirchenkreissynode besteht aus Pastorinnen und Pastoren und hauptamtlichen Mitarbeitenden, darüber hinaus aber auch aus ehrenamtlichen Kirchengemeinderäten sowie Gemeindegliedern, die sonst keine Funktion in ihrer Kirchengemeinde wahrnehmen“, erläutert Präses Dr. Peter Wendt. Ergänzend fügt Alexander Kroll, Wahlbeauftragter des Kirchenkreises, hinzu: „Insbesondere junge Erwachsene möchten wir motivieren, sich als Kandidierende aufstellen zu lassen, um sich bei der Gestaltung ihrer Kirche einzubringen.“
Grundsätzlich gilt: Kandidieren kann im Prinzip jede und jeder, die oder der einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde im Kirchenkreis Ostholstein angehört und zu Beginn des Wahlzeitraums am 3. September das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um kandidieren zu können, kann durch den jeweiligen Kirchengemeinderat ein entsprechender Wahlvorschlag beschlossen werden oder Kandidierende können sich selbst mit mindestens zehn Unterstützerstimmen im jeweiligen Wahlkreis zur Wahl vorschlagen lassen. Weitere Wahlvorschläge werden beim Wahlausschuss durch Kirchengemeinderäte und Konvente eingereicht. (red)