Alexander Baltz

Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut tritt in Kraft

Schleswig-Holstein. Nach der Jahrhundertsturmflut am 20. und 21. Oktober an der Ostseeküste hat Finanzministerin Monika Heinold nun verkündet, dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut zugestimmt hat. Finanzministerin Monika Heinold sagte: „Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen.“

Durch den Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.

Die geschädigten Steuerpflichtigen können unter Darlegung ihrer Betroffenheit die Stundung der bis zum 31. Januar 2024 fälligen Steuern beantragen, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer). Die Stundungen sind grundsätzlich für drei Monate und längstens bis zum 30. April 2024 zu gewähren. Unter den zuvor genannten Voraussetzungen sind auch Anschlussstundungen längstens bis zum 30. April 2024 möglich. § 222 Satz 3 und 4 der Abgabenordnung bleibt unberührt, eine Stundung der Lohnsteuer ist somit ausgeschlossen.

Weitere Details der Verordnung sind auf www.schleswig-holstein.de zu finden. (red)


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