Petra Remshardt

Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Eutin. Aufgrund eines Landeserlasses hat der Kreis Ostholstein die neue Allgemeinverfügung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) bei Infektionen durch das Coronavirus ab 19. August 2021 erlassen.

Diese regelt wie bisher auch, dass positiv getestete Personen verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Ergebnisses auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben haben und sich bis zum Ablauf der Verpflichtung ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne).
Gleiches gilt für Personen, die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) als enge Kontaktpersonen einzustufen sind, ausgenommen sind davon Genesene und Geimpfte.
Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Absonderungspflicht generell für die Betroffenen automatisch und ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt gilt.
Neu in der Allgemeinverfügung ist jetzt, dass die Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Kinderpflegestellen und Schulen nicht mehr grundsätzlich gilt. In diesen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt nach Meldung im Einzelfall, ob und inwieweit Absonderung oder Quarantäne erforderlich ist.
Alle Personen, bei denen ein positiver PCR-Test, Schnelltest oder ein enger Kontakt zu einem positiven Fall bestand, haben dies weiterhin mit ihren Kontaktdaten dem Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein unter buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder, wenn dies nicht möglich ist, unter Tel. 04521/788-755 zu melden.
Die übrigen Verhaltensregelungen zu Hygiene, Mund-Nasen-Schutz und Tagebuch werden wie bisher beibehalten.
Die Allgemeinverfügung ist am 19. August in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2021. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht und steht unter www.kreis-oh.de zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zum Coronavirus zu finden. (red)


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