

Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz weitet von April bis
Oktober die bestehenden Lärmschutzregelungen aus und bittet um Beachtung und
Einhaltung. Grundsätzlich ist der Betrieb von Geräten und Maschinen des Anhanges
der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - in der Zeit von 20
bis 6 Uhr untersagt. Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider,
Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus werktags nur von 9 bis 13 Uhr
sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres werden diese Zeiten
erweitert. Dann gelten für die im Gemeindegebiet der Gemeinde Scharbeutz
befindlichen Dorfschaften Gronenberg, Haffkrug, Klingberg, Scharbeutz und den
Ortsteil Pönitz am See sowohl eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine
zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit sind
grundsätzlich auch die Ausübung lärmintensiver Tätigkeiten, der Betrieb von
elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien verboten.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Handlungen verboten.
Gesetzliche Feiertage sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai,
Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit -, sowie
der 1. und 2. Weihnachtstag. Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung bittet um
Einhaltung der Zeiten damit Einwohner und Gästen unserer Urlaubsregion nicht in
ihrer Erholung gestört werden.
Die Regelungen im Bereich Lärmschutz können auf der Internetseite der
Gemeindeverwaltung Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de unter der Rubrik „Was
erledige ich wo“ eingesehen werden. Flyer hierzu sind in der Gemeindeverwaltung
ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen das Ordnungsamt zur Auskunft
zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Michèl Soltmann unter Tel.
04503/7709-301 oder per Mail unter: Michel.Soltmann@Gemeinde-Scharbeutz.de.
(red)