Petra Remshardt

Lärmschutz in der Gemeinde Scharbeutz

Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz weitet die bestehenden Lärmschutzregelungen von April bis Oktober aus und bittet um Beachtung und Einhaltung. Grundsätzlich ist der Betrieb von Geräten und Maschinen des Anhanges der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - in der Zeit von 20 bis 7 Uhr untersagt. Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres werden diese Zeiten erweitert. Dann gelten für die Dorfschaften Gronenberg, Haffkrug, Klingberg, Scharbeutz und den Ortsteil Pönitz am See sowohl eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeiten sind grundsätzlich auch die Ausübung lärmintensiver Tätigkeiten, der Betrieb von elektronischen Musikgeräten und Musikdarbietungen im Freien verboten.
An Sonn- und Feiertagen sind darüber hinaus öffentlich bemerkbare Handlungen verboten. Gesetzliche Feiertage sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, der Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit -, der Reformationstag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag.
Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung bittet um Einhaltung der Ruhezeiten damit Einwohner und Gäste unserer Urlaubsregion nicht in ihrer Erholung gestört werden.
Die Regelungen über den Lärmschutz können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo“ eingesehen werden. Spezielle Lärmschutz-Flyer liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus.
Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Ordnungsamt wenden. Für Auskünfte steht Kay Burow unter Tel. 04503/7709-301 oder E-Mail: Kay.Burow@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung. (red)


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