

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Altersvorsorge ist für
viele Bürger in der heutigen Zeit eines der drängendsten Themen.
Lebensversicherungen gelten nach wie vor als beliebtes Mittel zur
Vermögensanlage und zur Absicherung im Alter. Versicherungsnehmer sollten jedoch
den Begriff der Vorsorge weiterdenken und sich die Frage stellen, was mit dem
angesparten Kapital geschehen soll, wenn vor dem vertraglich vereinbarten
Auszahlungszeitpunkt der Todesfall eintritt. Zwar endet mit dem Tod die
Lebensversicherung und die Prämien müssen von den Erben nicht aufgebracht
werden. Damit es aber nicht zum Streit kommt, sollte sich der
Versicherungsnehmer genau überlegen, an wen die Auszahlung fließen soll.
Stirbt der Versicherungsnehmer, hat nur der im Versicherungsvertrag genannte
Bezugsberechtigte Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme, auch wenn
er nicht zum Kreis der Erben gehört. Die im Testament des Versicherungsnehmers
bestimmten Erben oder seine gesetzlichen Erben erhalten nichts von der
Versicherungssumme. Gehört die aus dem Versicherungsvertrag begünstigte Person
zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, werden die an sie fließenden Leistungen
aus der Lebensversicherung auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet.
Notare geben zu bedenken, die Bezugsberechtigung aus dem
Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen. Die Leistungen aus der Versicherung
würden dann in den Nachlass fließen und den Erben zugutekommen. Dadurch fällt
die Nachfolgeplanung, zum Beispiel durch die Errichtung eines notariellen
Testaments, transparenter und einfacher. Streitigkeiten können auf diese Weise
vermieden werden.
Die Bezugsberechtigung kann allerdings nur zurückgenommen werden, wenn diese
widerruflich erteilt worden ist. In diesem Fall kann durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Versicherungsunternehmen die Bezugsberechtigung
aufgehoben werden.
Weitere Auskünfte zum Thema Lebensversicherungen und Nachfolgeplanung
erhalten Interessierte bei der Notarin oder dem Notar ihres Vertrauens. Notare
findet man im Internet unter www.notar.de. (red)