Maklerauftrag
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Makleraufträgen entschieden,
nämlich dem Maklerauftrag, dem Makleralleinauftrag und dem Qualifizierten
Makleralleinauftrag.
Der Maklerauftrag stellt eigentlich nur das bloße Einverständnis des
Verkäufers dar, daß der Makler seine Immobilie mit zum Verkauf anbieten darf.
Der Auftrag kann mündlich oder schriftlich erteilt sein. Weder der Verkäufer,
noch der Makler haben gegeneinander irgendwelche Rechte oder Pflichten. Der
Verkäufer kann weitere Makler beauftragen und das Objekt auch parallel privat
anbieten.
Der Makleralleinauftrag bedeutet, daß der Verkäufer einen Makler beauftragt.
Er schaltet keine weiteren Makler ein, behält sich jedoch das Recht vor, sein
Objekt parallel privat anzubieten und auch privat zu verkaufen. Eine
entsprechende Motivation für den Makler, in diesen Immobilienverkauf nachhaltig
zu investieren, besteht folglich nicht. Seine Werbetätigkeit würde zwar
Interessenten auf das Angebot aufmerksam machen, er jedoch als Makler eventuell
anschließend nicht in die Verhandlungen und den Verkauf einbezogen werden.
Der Qualifizierte Makleralleinauftrag gestaltet sich so, daß sich der
Verkäufer nach sorgsamer Abwägung und entsprechendem Vergleich der in Frage
kommenden Makler für einen Makler als Partner entscheidet. Diesem erteilt er
einen qualifizierten Alleinauftrag, welcher folgende Vereinbarungen beinhaltet:
Der Makler verpflichtet sich, nachhaltig tätig zu werden und alle geeigneten
Wege zu gehen. Er hat vorab eine fachlich fundierte Werteinschätzung
vorzunehmen, ein Objektexposé zu erstellen, dieses dem Auftraggeber vor
Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen, eine Strategie für den Verkauf zu
erarbeiten und mit dem Verkäufer abzustimmen, geeignete Immobilienportale im
Internet auszuwählen und das Angebot dort zu veröffentlichen, Anzeigen in
Zeitungen und Zeitschriften zu schalten, dem Auftraggeber in Bezug auf
Werbeaktivitäten, eingeworbene Interessenten, und durch-geführte Besichtigungen
laufend zu berichten, die Verhandlungen mit Kaufinteressenten zu führen, etwaige
Gegenangebote an den Verkäufer zur Entscheidung weiterzuleiten, den Käufer bei
der Suche nach einer geeigneten Bank für die Finanzierung zu begleiten, dem
Notar die Vertragsdaten aufzugeben und dem Notartermin beizuwohnen.
Der Verkäufer verzichtet im Gegenzug darauf, weitere Makler zu beauftragen
oder seine Immobilie privat anzubieten beziehungsweise privat zu verkaufen. Er
führt dem Makler alle Interessenten, welche sich bei ihm melden sollten, zu.
Beim Qualifizierten Alleinauftrag verläßt sich der Verkäufer folglich auf
einen ausgewählten Makler, dieser ist ihm gegenüber jedoch auch in der Pflicht,
alles zu tun, um einen Verkaufserfolg herbeizuführen. (red)