Mit DM bezahlen und Flohmarkt auf dem Marktplatz
Neustadt in Holstein. Auch in diesem Jahr kann am 3. Oktober in einigen Geschäften in Neustadt mit der „guten alten D-Mark“ bezahlt werden. Der Grund warum der Gewerbeverein eine solche Aktion anbietet ist, dass immer noch ein unfassbar großer Bestand an Münzen und Scheinen ungenutzt und nicht getauscht bei vielen in den Schubläden liegt. Mehr als 20 Jahre nach der Einführung des Euro-Bargeldes horten viele weiterhin Mark und Pfennig. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wurden Ende Dezember 2023 ausstehende DM-Banknoten im Wert von rund 5,68 Milliarden D-Mark und DM-Münzen im Wert von etwa 6,5 Milliarden D-Mark registriert (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166196/umfrage/d-mark-im-umlauf/). Nicht nur Sammelleidenschaft führt dazu, dass dieser hohe DM Bestand noch nicht umgetauscht wurde. Vermutlich ist ein Großteil der Münzen von Touristen mit in ihre Heimatländer genommen worden. Manchmal werden DM Bestände auch erst bei Umzügen oder Erbschaften gefunden, und oftmals sind diese Funde regelrechte Schätze.
Der Gewerbeverein hatte die Idee der „Mit-DM-zahlen-Aktion“ am 3. Oktober bereits vor vielen Jahren und in den letzten Jahren wurde in den Geschäften immer wieder ein sehr großer DM-Betrag zum Bezahlen eingesetzt und so hofft nicht nur Jürgen Mohr vom eska-Kaufhaus, dass auch an diesem Jahr wieder viele Kunden ihre DM-Scheine und DM-Münzen für ein besonderes Shoppingerlebnis in Neustadt nutzen. Der Gewerbeverein weist darauf hin, dass an diesem Tag in vielen Geschäften mit DM bezahlt werden kann und dass es Rückgeld dann in Euro zurückgibt.
Mit DM bezahlen am 3. Oktober in den Geschäften der Innenstadt
Für den 3. Oktober wurde eine sogenannte „Stadtverordnung“ erlassen, das heißt, alle Geschäfte (auch außerhalb der Bäderordnung) dürfen im Stadtgebiet an diesem Tag ab 11 Uhr für fünf Stunden ihre Geschäfte öffnen. Darüber hinaus gibt es dann noch die Regelungen der Bäderverordnung, das heißt, es dürfen alle Geschäfte öffnen, die dazu im Rahmen der Bäderverordnung befugt sind. In Neustadt können die jeweiligen Verkaufsstellen, die unter die Bäderverordnung fallen, dabei in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen. Während dieser Öffnungszeiten ist der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs insbesondere des touristischen Bedarfs zulässig (§ 2 Absatz 1 BäderVO).
Flohmarkt auf dem Marktplatz von 8 bis 18 Uhr
Am Tag der Deutschen Einheit findet natürlich auch wieder der beliebte Flohmarkt auf dem Marktplatz statt. Der Gewerbeverein weist darauf hin, dass auf dem Flohmarkt nicht mit DM bezahlt werden kann. Der Flohmarkt wird von Café Thienemann´s veranstaltet. Interessierte wenden sich gerne an moin@cafe-thienemanns.de oder im Café unter Tel. 04561/5281603. (red)