Gesche Muchow

Mit Video: Neue Corona-Verordnung für S-H

Ab morgen gelten in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Coroa-Regelungen einige Lockerungen.

Ab morgen gelten in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Coroa-Regelungen einige Lockerungen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Die Landesregierung hat nun die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern umgesetzt (der reporter berichtete), die Regelungen der jetzigen Verordnung sind vorerst bis zum 3. Mai befristet. Dies sind die wichtigsten Neuerungen.
 
Weitere Geschäfte öffnen
Ab Montag, dem 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen geöffnet werden. So müssen die Läden dafür sorgen, dass die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, etwa mithilfe einfacher Kunden-Leitsysteme. Zudem darf sich pro zehn Quadratmeter nur eine Person im Laden aufhalten. Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können diese auf die zulässige Größe reduzieren.
 
KFZ- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sind nicht an die 800-Quadratmeter-Regel gebunden. Die Hygieneregeln gelten aber auch für sie.
 
Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäften müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen und umsetzen, bevor sie öffnen dürfen. Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden.
 
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen (Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern) sind bis zum 31. August 2020 nicht gestattet. Kleinere Veranstaltungen sind derzeit auch nicht erlaubt. Welche Veranstaltungen ab wann wieder zugelassen werden, entscheiden die nächsten Wochen und Monate.
 
Restaurants bleiben weiterhin geschlossen
Restaurants, Cafés und Imbisse müssen weiterhin geschlossen bleiben, dürfen aber weiterhin Essen zum Mitnehmen anbieten – jetzt auch ohne Pflicht zur Vorbestellung. Daher dürfen auch nicht-ortsgebundene oder mobile Angebote wie Bratwurststände oder Imbisswagen wieder öffnen.
 
Freizeitangebote starten teilweise
Sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen, dürfen Tierparks, Wildparks und Zoos wieder ihre Tore für Besucher öffnen. Auch Bibliotheken und Archive dürfen wieder aufmachen, allerdings müssen alle Besucher beim Betreten ihre Kontaktdaten hinterlegen.
 
Grundsätzlich müssen Freizeitangebote weiterhin geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten ab Montag jedoch für Kinder- und Jugendtreffs: In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt können sie wieder öffnen, um Ansammlungen zu verhindern oder den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Dabei dürfen die betreuten Gruppen maximal fünf Personen umfassen.
 
Notbetreuung wird ausgeweitet
Darüber hinaus verlängert die Landesregierung die Notbetreuungsregeln in Kitas und Schulen bis zur 6. Klasse – und erweitert diese sogar: Ab Montag dürfen alle Alleinerziehenden die Notbetreuung in Anspruch nehmen, ebenso Familien, bei denen nur ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur zählt.
 
Krankenhäuser und Pflegeheime
Auch planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen sind unter bestimmten Auflagen wieder möglich. Dazu zählt unter anderem, dass die Behandlung voraussichtlich keine Intensivkapazitäten bindet, die Patientenströme und das Personal in Hinblick auf die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird und ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
 
Auch bei der Aufnahme in Hospizen gelten explizite Ausnahmeregelungen bei den Quarantänevorgaben, außerdem können einzelne Einrichtungen der Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe von den Regelungen ausgenommen werden, wenn dort keine gefährdeten Gruppen wohnen. (red/gm)


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