

Als die Erneuerung des Glücksspielstaatsvertrags kam, ließ sich die Glücksspielwelt von Deutschland durchaus mit Asterix und den Römern vergleichen. Alle Bundesländer stimmten zu, nur eines, das hielt dagegen. Schleswig-Holstein stieg damals aus dem Änderungsstaatsvertrag aus und vergab eigene Glücksspiellizenzen. Mittlerweile hat sich die Lage wieder beruhigt und Schleswig-Holstein arbeitet mit dem Staatsvertrag zusammen. Doch welche Auswirkungen hat das auf die damals vergebenen Lizenzen? Sieht die Glücksspiellandschaft in dem Bundesland immer noch anders aus? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Zuerst muss gesagt werden, dass es zwar - eigentlich - einen zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gibt, der Anfang 2018 hätte in Kraft treten sollen, doch geschah dies nie. Aktuell ist also der Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 gültig, dem sich auch Schleswig-Holstein mittlerweile angeschlossen hat. Etliche Glücksspieler, die das nur am Rande mitverfolgen, fragen sich zu Recht, wobei es bei dem Thema eigentlich hakt und in welchen Punkten die größten Ungereimtheiten liegen. Ein Überblick:
Und wo ist das größte Problem? Grund zum Streit ist das Internet - und hier prallen deutsche Gesetzesauffassungen mit dem gültigen EU-Recht aufeinander. In vielerlei Hinsicht erwarten deutsche Behörden, dass jegliches Onlineangebot ausschließlich für Personen aus dem jeweiligen Bundesland oder Land zugänglich ist, damit eine starke Reglementierung möglich wird. Europäische Gesetze sehen das Internet hingegen über Landesgrenzen hinweg.
Wofür wurden Lizenzen vergeben?
Und was machte Schleswig-Holstein damals so anders? Das Bundesland beschloss 2011 ein eigenes Gesetz, welches das Glücksspiel allgemein ordnen sollte. Dabei blieben einige übliche Punkte bestehen, andere wurden von ihrer Beschränkung befreit:
Durch den Regierungswechsel wurde die Vergabe der Lizenzen wieder eingestellt. Mittlerweile gehört auch Schleswig-Holstein dem GlüÄndStV an, wobei das Land sich dennoch mit NRW und Hessen gegen die Novellierung stellte.
Generell lässt sich sagen, dass das Gezeter um die Änderungen absolut ignoriert, dass die Glücksspielwelt online ohnehin schon boomt und von anderen Lizenzgebern kontrolliert wird. Längst setzen die Online-Casinos und Sportwettenanbieter verschiedene Mittel zum Spielerschutz und zur allgemeinen Sicherheit, sodass davon auszugehen ist, dass Deutschland, wenn es denn zu einer echten Novellierung kommt, eine Regelung finden wird, die online bereits seit Jahren die Norm ist.
Was sollten Online-Spieler heute beachten?
Wer heute als Spieler online spielt, braucht sich zumindest keine Gedanken zu machen, dass sein Vergnügen illegal zustande kommt. Auf der Suche nach einem Anbieter brauchen Spieler nur auf die Lizenzen achten: Stammen diese aus Malta, Gibraltar oder Großbritannien, sind sie europaweit gültig und beinhalten eine regelmäßige behördliche Überprüfung des Angebots. Ansonsten gilt:
Wer sich nicht sicher ist, ob er sich das Online-Glücksspiel zutraut, kann bei vielen Anbietern zuerst mit einem Testaccount sein Glück versuchen. In diesem Fall wird nicht um Geld gespielt, doch die im Spiel erhaltenen Punkte lassen sich oft in einen echten Einsatz umwandeln, wenn ein vollständiger Account angelegt wird.
Fazit - gut gemeint ist schlecht gemacht
Der Spielerschutz und die Suchtprävention sind sicherlich gut gemeinte Gründe, die eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags rechtfertigen. Allerdings ist das seit Jahren andauernde Hickhack weder förderlich, noch hat es einen echten Nutzen. Schleswig-Holsteins Sonderweg dürfte im Endeffekt aber dennoch Vorteile gehabt haben, denn durch die Verweigerung und den eigenen Vormarsch hat das Bundesland zumindest für Aufregung und weiteres Nachdenken gesorgt.
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