Kristina Kolbe

Präsenzunterricht erst ab 11. Januar

Die beiden zusätzlichen schulfreien Tage sollen sinnvoll genutzt werden: Distanz-Lernen üben und Digitalkonzepte weiter entwickeln.

Die beiden zusätzlichen schulfreien Tage sollen sinnvoll genutzt werden: Distanz-Lernen üben und Digitalkonzepte weiter entwickeln.

Schleswig-Holstein. Bildungsministerin Karin Prien hat über das weitere Vorgehen an den Schulen in Schleswig-Holstein informiert, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die weiteren Schritte in der Pandemiebekämpfung besprochen hat.
 
Schulbeginn: Die Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein starten wie geplant am vierten Adventswochenende, also am 19. Dezember und enden am 6. Januar 2021. „Der Schulbeginn im Präsenzunterricht startet für alle am 11. Januar 2021“, erläutert Prien den Start ins neue Jahr. „Am 7. und 8. Januar werden wir zwei landesweite Distanz-Lern-Übungstage abhalten. Darüber hinaus sollen die Grundschulen die Gelegenheit erhalten, ihre Digitalkonzepte weiterzuentwickeln“, so die Ministerin. Das biete einerseits die Chance, nach einem eventuellen Familienbesuch zwischen den Jahren länger zu Hause zu bleiben und eine mögliche Ansteckung auszuschließen. Andererseits wisse man aus Erfahrung, dass das Distanz-Lernen geübt und Digitalkonzepte weiter entwickelt werden müssten. Nach den beiden landesweiten Distanz-Lern-Übungstagen werde das Bildungsministerium die Erfahrungen gemeinsam mit Eltern, Lehrerverbänden und Schulleitungen auswerten.
 
Jahrgangsstufen 1 bis 7: Sie haben am 7. und 8. Januar 2021 keinen Präsenzunterricht. Sie bekommen vor den Weihnachtsferien Arbeitsaufträge für eigenverantwortliches Lernen. Für die Kinder, deren Eltern an diesen beiden Tagen keine Betreuung organisieren können, werden die Schulen eine entsprechende Betreuung innerhalb der Kohorten anbieten. Die Lehrkräfte, die an diesen beiden Tagen keine Betreuungsaufgaben bzw. keine Schülergruppen im Distanz-Lern-Übungen unterrichten, werden diese Tage nutzen, um ihre digitalen Konzepte sowie Lehr- und Lernformen außerhalb des Präsenzunterrichts weiter zu entwickeln.
 
Ab Jahrgangsstufe 8: Für sie finden an diesen beiden Tagen zwei landesweite Distanz-Lern-Übungstage statt. Sie haben keinen Präsenzunterricht.
 
Förderzentren: Für sie findet der Präsenzunterricht nach Plan statt.
 
Berufsbildende Schulen: Für die Beruflichen Gymnasien sowie die Unter- und Mittelstufen der Dualen Ausbildung finden am 7. und 8. Januar zwei landesweite Distanz-Lern-Übungstage statt, sofern sie an diesem Tag keine Prüfungen der Kammern, beziehungsweise Klausuren haben. Die anderen Bildungsgänge an den beruflichen Schulen haben Präsenzunterricht.
 
Mund-Nase-Bedeckung: An den Schulen im Land gelten die derzeitigen Regeln zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter. Auch Lehrkräfte müssten konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 
Visir: Ein Visier ist nur mit entsprechendem Abstand von 1,5m und mit pädagogischem Erfordernis erlaubt. Dadurch sollten laut Prien die Lehrkräfte geschützt werden. Außerdem wolle man verhindern, dass im Kontaktfall ein gesamtes Kollegium oder weitere Kohorten in Quarantäne müssten, die von dieser Lehrkraft unterrichtet wurden.
 
Reaktionsplan: „Wir behalten das Infektionsgeschehen im Blick und es gibt keine Automatismen“, betonte Prien. „Unseren Corona-Reaktionsplan und die Hygienepläne werden wir entsprechend der Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aktuellen Beschlüsse überarbeiten. Außerdem werden wir unsere Corona-Regularien für die Schulen jetzt online in einem einheitlichen, gut lesbaren und anwenderfreundlichen Dokument zusammenfassen.“ (ko/red)


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