

Es ist so eine Sache mit den sozialen Plattformen, viele nutzen sie, verschicken und posten Fotos, Videos und andere Daten, wir teilen Gedanken, Pläne, Meinungen, Termine - auch in privaten Nachrichten oder nur für eine bestimmte Zielgruppe. Und mal ehrlich, würden wir nicht gewisse Dinge lieber umschreiben oder weg lassen, wenn uns beim Verfassen privater Nachrichten irgendjemand Beliebiges über die Schulter schauen würde?
Doch genauso ist es. Es wird uns ständig über die Schulter geschaut. Bei Facebook, WhatsApp, Instagram werden unsere Daten gesammelt und zusammengetragen und sollen künftig sogar miteinander gekoppelt werden.
Doch da möchte das Bundeskartellamt nun einen Riegel vor schieben. „Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt“, heißt es in einer Pressemeldung vom 7. Februar.
Hintergrund ist, dass Verbraucher in Zukunft verhindern können sollen, dass Facebook Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Weiterhin führte er aus, dass die bisherige Zusammenführung aller Daten in Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer abhänge. „Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung verzichten.“, so Mundt weiter.
Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliege Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und müsse bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stelle angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar, so Mundt.
Die private Nutzung des Netzwerks ist auch davon abhängig, dass Facebook nahezu unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnet und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwendet.
Drittquellen sind dabei die konzerneigenen Dienste wie beispielsweise Instagram oder WhatsApp aber auch Drittseiten, die mit Schnittstellen, wie dem „Like-“ oder „Share-Button“, versehen sind. Wenn Webseiten und Apps derartige sichtbare Schnittstellen eingebunden haben, fließen schon mit deren Aufruf beziehungsweise Installation Daten an Facebook. Es ist also gar nicht notwendig, einen „Like-Button“ zu berühren oder gar zu betätigen. Schon der Aufruf einer Seite, in der ein „Like-Button“ eingebunden ist, löst den Datenfluss zu Facebook aus. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet.
Aber auch wenn für den Internetnutzer gar kein Facebook-Symbol auf einer Website sichtbar ist, fließen vielfach Daten des Nutzers von einer Internetseite zu Facebook. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Homepage-Betreiber im Hintergrund den Analysedienst „Facebook Analytics“ einsetzt, um damit Auswertungen über die Nutzer seiner Homepage durchzuführen.
Durch diese Kombination von Daten aus der eigenen Website, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erhält Facebook ein sehr genaues Profil seiner Nutzer und weiß, was sie im Internet machen.
„Daten sind heute ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. Gerade für Facebook sind sie sogar der wesentliche Faktor für die Dominanz des Unternehmens. Auf der einen Seite steht eine kostenlose Dienstleistung für die Nutzer. Auf der anderen Seite steigen Attraktivität und Wert der Werbeplätze mit der Menge und der Tiefe der Daten über die Nutzer. Gerade bei der Datensammlung und Verwertung muss sich Facebook deshalb als marktbeherrschendes Unternehmen an die in Deutschland und Europa geltenden Regeln und Gesetze halten“, so Mundt.
Bei WhatsApp geht die Datensammlung noch einen Schritt weiter. Die App verschafft sich den Zugang zu den Kontakten beziehungsweise zum Adressbuch der User. Ohne dass der Nutzer diesen Datentransfer freigibt, kann der Smartphone-Besitzer die App bisher nicht nutzen. Und genau da liegt das Problem. Vor der Weitergabe der Daten muss sich der Besitzer künftig schriftlich die Genehmigung jedes einzelnen Kontakts holen.
Das wiederum verträgt sich nicht mehr mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), die vergangenes Jahr in Kraft getreten ist. Das hat zur Folge, dass Firmen und Unternehmer den Nachrichtendienst nicht mehr datenschutzkonform nutzen können. Viele sehen sich daher nach Alternativen um. (red/ko)