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Kristina Kolbe

Schützgilde Neustadt startete ihr Fest mit großem Knall

Beim Schützenfest im Juni ging es dem Vogel an den Kragen. Zum Auftakt erklangen Salutschüsse, die in ganz Neustadt zu hören waren.

Beim Schützenfest im Juni ging es dem Vogel an den Kragen. Zum Auftakt erklangen Salutschüsse, die in ganz Neustadt zu hören waren.

Bild: Hfr

Neustadt in Holstein. Ob die Salutschüsse in ihrer Form auf dem Schützenfest noch zeitgemäß sind, diese Frage stellte unser Leser Horst Junghans in einem Leserbrief. Darin betont er die „tolle Tradition des Schützenfestes seit so vielen Jahren“ und die Freude über die schönen Bilder, wenn der Umzug durch die Stadt zum Gogenkrog zieht.

Gleichzeitig äußert er jedoch Kritik: „Auf der Sportanlage befanden sich an diesem Tage und zu der Zeit ausgesprochen viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, um ihrem Sport nachzugehen! Unter anderem lief ein Fußballturnier der Kinder und Jugendlichen vom TSV und somit waren viele Eltern da, um ihre Sprösslinge zu unterstützen und anzufeuern!“ Als die Salutschüsse fielen, beobachtete er jedoch, wie etliche Kinder aufschrien und vor Schreck zusammenzuckten.

„Diese Detonationen, so kann man sie durchaus bezeichnen, waren so stark und heftig, dass selbst der Boden unter den Füßen deutlich bebte“, schreibt Horst Junghans und stellt daher die Frage, ob derart heftige Salutschüsse, derart kräftige Donnerschläge noch zeitgemäß seien. „Wir wünschen uns weiterhin so eine lebendige, traditionelle Schützengilde in unserer Stadt! Dennoch wäre ein Überdenken des Handelns bei zukünftigen Schützenfesten durchaus angebracht und sinnvoll“, schlägt er vor.

Die Schützengilde selbst sagt dazu:

„Das Böllern ist ein gepflegtes Brauchtum und als Teil des Schützenwesens in Deutschland als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt, ebenso wie die Neustädter Schützengilde selbst, als eine der ältesten Gilden Deutschlands. Das Böllern ist Ausdruck der Freude über ein besonderes Ereignis und ein zeitlich begrenztes, friedliches Jubilieren.“

Auch wenn Veranstaltungen mit Böllerschießen nicht unbedingt einer Genehmigung durch die Behörden bedürfen, so habe die Schützengilde bei der Stadt Neustadt eine Erlaubnis für die Böllerschüsse anlässlich des Vogelschießens beantragt. „Selbstverständlich lag auch für das diesjährige Böllern eine Erlaubnis der Stadt Neustadt vor. Und selbstverständlich wird nur mit behördlich abgenommenen Böllern und nur von staatlich geprüften Böllerschützen geböllert“, erklärte 1. Ältermann Ralf Stolley.

Auch habe es am Tag des Schützenfestes vor Ort Gespräche gegeben. Die Böllerkommandanten haben einen Betreuer des TSV Neustadt sowie einige Eltern und Kinder gut 20 Minuten vor dem eigentlichen Böllern mehrfach gebeten, das Sperrgebiet (Kunstrasenplatz) zu verlassen, weil Gefahr wegen der geladenen Böller bestehe und es zu einem Knalltrauma bei den Kindern und Besuchern kommen könne. Schließlich habe der Betreuer das Sperrgebiet verlassen, mutmaßlich aber die Informationen über das bevorstehende Böllern nicht an die offiziellen Vertreter des Sportvereins weitergegeben.

„Es tut der Neustädter Schützengilde wirklich sehr leid, wenn das genehmigte Böllern die Gäste auf dem Sportplatz erschreckt hat. Das war sicherlich nicht unsere Absicht und schon gar nicht so geplant“, so Stolley, der außerdem unterstrich, im nächsten Jahr den TSV Neustadt gesondert auf das Neustädter Vogelschießen und explizit auf das dazugehörige Böllern hinzuweisen.

Lesen Sie den vollständigen Brief von Horst Junghans sowie die Antwort der Neustädter Schützengilde auf www.der-reporter.de unter der Kategorie Leserbriefe. Sie haben auch ein Anliegen? Schreiben Sie uns gerne an redaktion@der-reporter.de. (ko)


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