

Neustadt. Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infastruktur (BMVI) wird derzeit eine neue Sicherheitsrichtlinie für den Betrieb von Traditionsschiffen erarbeitet. Sie soll von 2017 an die bauliche Beschaffenheit der Schiffe, den Brandschutz und die Ausrüstung sowie die Qualifikation der Crew neu regeln.
Viele kleine Hafenstädte, darunter auch Neustadt, befürchten, dass die verschärften Sicherheitsvorschriften und der dadurch entstehende finanzielle Aufwand, viele Schiffseigner zur Aufgabe zwingen könnte (der reporter berichtete).
Eine entsprechende einstimmig beschlossene Resolution der Stadtverordneten an den Bundesverkehrsminister Dobrindt brachte die Stadt Neustadt nun in der vergangenen Woche auf den Weg. Darin wird der erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwand der ehrenamtlich tätigen Schiffsbetreiber und die enorme Bedeutung der Traditionsschifffahrt als maritimes Kulturerbe und ihre Wichtigkeit für den Tourismus in den Fokus gestellt.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMVI: „Wir wollen die Traditionsschifffahrt erhalten. Da auf Traditionsschiffen häufig Fahrgäste wie zum Beispiel Schulklassen befördert werden, ist es unerlässlich, ausreichend Sicherheit für die Passagiere zu schaffen.
Diese Herangehensweise werde durchaus begrüßt, bekunden die nördlichen Bundesländer in einem gemeinsamen Schreiben vom 22. März 2017: „Gleichwohl enthält der derzeitige Verordnungsentwurf Regelungen, die sich in ihren Auswirkungen wahrscheinlich als unverhältnismäßig herausstellen werden, weil sie voraussichtlich für die überwiegend ehrenamtlichen Betreiber der Traditionsschiffe weder finanziell noch organisatorisch handhabbar sein werden“.
Derzeit befindet sich der Entwurf der neuen Sicherheitsvorschriften in der Notifizierung durch die Europäische Kommission und soll voraussichtlich noch im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Um strittige Punkte in der Anwendung der Sicherheitsverordnung zu schlichten, wird das BMVI eine Ombudsstelle schaffen.
Die Stadt Neustadt drängt in ihrem Schreiben darauf, die fragliche Verordnung in dieser Form nicht in Kraft treten zu lassen und sie noch einmal unter Beteiligung der Küstenländer auf den Prüfstand zu stellen. (gm)