

Gasflaschen, darunter Campinggas- oder Lachgasflaschen, dürfen keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden. Aufgrund des hohen Explosionsrisikos stellen sie eine erhebliche Gefahr für Mitarbeitende und Entsorgungsanlagen dar. Eine fachgerechte Entsorgung ist auf den drei ZVO Recyclinghöfen in Neuratjensdorf, Neustadt und Bad Schwartau möglich.
Die korrekte Trennung und Entsorgung von Abfällen, insbesondere von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder Lithium-Ionen-Akkus, trägt maßgeblich zur Sicherheit der Entsorgungsanlagen und der dort tätigen Mitarbeitenden bei. Eine unsachgemäße Entsorgung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte dringend vermieden werden. (red)