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Sichere Entsorgung von Gasflaschen

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Aufgrund des hohen Explosionsrisikos stellen Gasflaschen eine erhebliche Gefahr für Mitarbeitende und Entsorgungsanlagen dar.

Aufgrund des hohen Explosionsrisikos stellen Gasflaschen eine erhebliche Gefahr für Mitarbeitende und Entsorgungsanlagen dar.

Bild: ZVO

Neustadt in Holstein. Am Freitag, dem 7. März kam es im Müllheizkraftwerk Neustadt des Zweckverbandes Ostholstein (ZVO) zu einer Explosion. Vermutlich wurden Gasflaschen unsachgemäß im Restmüll entsorgt und explodierten während des Verbrennungsprozesses. Es gab keine Verletzten, der Ofen des Heizkraftwerks blieb unbeschädigt, jedoch entstand Sachschaden. Weitere Nachforschungen zur genauen Ursache sind nicht mehr möglich.

Gasflaschen, darunter Campinggas- oder Lachgasflaschen, dürfen keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden. Aufgrund des hohen Explosionsrisikos stellen sie eine erhebliche Gefahr für Mitarbeitende und Entsorgungsanlagen dar. Eine fachgerechte Entsorgung ist auf den drei ZVO Recyclinghöfen in Neuratjensdorf, Neustadt und Bad Schwartau möglich.

Die korrekte Trennung und Entsorgung von Abfällen, insbesondere von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder Lithium-Ionen-Akkus, trägt maßgeblich zur Sicherheit der Entsorgungsanlagen und der dort tätigen Mitarbeitenden bei. Eine unsachgemäße Entsorgung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte dringend vermieden werden. (red)


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