Neustadt in Holstein. Die Stadt Neustadt macht es sich zur Aufgabe, hervorragende Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern zu ehren. Jede Ehrung durch die Stadt Neustadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Persönliche Auszeichnungen können an Sportlerinnen und Sportler verliehen werden, die einem Neustädter Sportverein oder einer Neustädter Schule angehören, desgleichen Sportlerinnen und Sportler, die Neustädter sind aber einem auswärtigen Verein angehören oder als Uniformträger in Neustadt ihren Aufenthalt haben. Ein Rechtsanspruch auf Ehrung und Auszeichnung besteht nicht.
Vorschlagsberechtigt sind sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Organe der Stadt, der Kreissportverband Ostholstein, jeder Sportverein und Schulen, deren Sitz Neustadt in Holstein ist. Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 15. Januar bei dem Bürgermeister der Stadt Neustadt einzureichen. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt. Auskünfte erteilt das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Tel. 04561/619410 oder per E-Mail: mgittner@stadt-neustadt.de. Die Richtlinien können auf der Internetseite der Stadt Neustadt eingesehen werden. (red)