

Langsam wird es wieder Zeit bei seinem Kleinkraftrad das Nummernschild zu
wechseln: Die Farbe des Jahres 2016 ist Grün. Spätestens am 1. März müssen alle
blauen Nummernschilder verschwunden sein.
Dieses Jahr ist Grün die Farbe des Jahres. Ab dem 1. März müssen alle
Kleinkrafträder statt eines blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen.
Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der
Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wo es die Kennzeichen gibt?
Direkt bei der Versicherung.
Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur überdurchschnittlich oft
in Unfälle verwickelt, sie werden auch überdurchschnittlich oft gestohlen.
Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Im Bereich der
Kleinkrafträder bietet die HUK-Coburg eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100
Millionen Euro Versicherungssumme ab 39 Euro und die Teilkasko-Versicherung mit
150 Euro Selbstbeteiligung ab 28 Euro an.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören
unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads.
Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht
schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der
HUK-Coburg, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen
müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die
Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde
abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt. (red)