

Scharbeutz. Ab dem 1. April dieses Jahres wird der Teilbereich der Scharbeutzer Strandallee zwischen der Seestraße und dem Fischerstieg für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und als Fußgängerzone ausgewiesen. Auch wird die Hydraulikpolleranlage den Verkehr im Einfahrtsbereich Fischerstieg/Strandallee wieder regeln. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die dortigen Anwohner, der Lieferverkehr in der Zeit von 8 bis 11 Uhr, Taxen in der Zeit von 18 bis 4.30 Uhr sowie Radfahrer die Fußgängerzone befahren dürfen, jedoch unter Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. (red)