Gesche Muchow

Tempo 30 für ganz Neustadt?

In Zukunft soll es nach dem Willen der Ausschussmitglieder keine zeitlichen Begrenzungen für den Lieferverkehr in der Hochtorstraße und der Kremper Straße geben.

In Zukunft soll es nach dem Willen der Ausschussmitglieder keine zeitlichen Begrenzungen für den Lieferverkehr in der Hochtorstraße und der Kremper Straße geben.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten (AfgA) hatte in seiner letzten Sitzung über diverse „Verkehrsthemen“ zu beraten. Im Einzelnen ging es um den Antrag der Unabhängigen, für das gesamte Neustädter Stadtgebiet Tempo 30 einzuführen, den Antrag der SPD, die Geschwindigkeit in der gesamten Straße Rosengarten auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen, und den Eilantrag der CDU, den Lieferverkehr in den Fußgängerzonen der Hochtorstraße und der Kremper Straße zeitlich unbegrenzt zuzulassen.

Tempo 30 für Neustadt: Hintergrund des Antrags der Fraktion Die Unabhängigen waren die Ergebnisse des kürzlich präsentierten Lärmaktionsplans. Dieser Lärmschutzplan wurde erstellt, um die Lärmbelastung in Neustadt zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu deren Reduzierung zu entwickeln. Der Plan zeigt deutlich auf, dass die Belastung viele Menschen nachweislich gesundheitlich beeinträchtigt. Als besonders betroffene Straßenabschnitte werden die B 501, die L 309 und die L 174 genannt. Eine der identifizierten Hauptlärmquellen ist der Straßenverkehr - insebsondere das hohe Verkehrsaufkommen und die hohen Fahrgeschwindigkeiten. Nach einigen Diskussionen über das Für und Wider einer Geschwindigkeitsbegrenzung gab Sander Fenner aus der Stadtverwaltung zu bedenken, dass der Versuch, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 309 beim Kreis zu erreichen, in der Vergangenheit bereits gescheitert sei. Die Vertreter der CDU und der BGN setzten sich in der abschließenden Abstimmung gegen die Befürworter des Antrags durch.

Tempo 30 für den Rosengarten: Die SPD-Fraktion begründete ihren Antrag, für den gesamten Rosengarten ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern einzuführen, damit, dass nach der kürzlich erfolgten Aufpflasterung der Straße nur ein Teilstück auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt worden sei, während im weiteren Verlauf der Straße, wo weiterhin Tempo 50 gilt. Darüber hinaus seien Gefahrenstellen vorhanden, die eine Begrenzung rechtfertigen würden.

Auch wenn Andreas Schneider vom Ordnungsamt mitteilte, dass die zuständige Behörde diese Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kurzem abgelehnt habe, stimmten die Anwesenden dem SPD-Antrag zu. Die Stadt wurde damit beauftragt, die fragliche Geschwindigkeitsbegrenzung erneut zu beantragen.

Lieferverkehr in der Hochtorstraße und der Kremper Straße: Die CDU-Fraktion beantragte, den Lieferverkehr in der Hochtorstraße und der Kremper Straße nicht auf die Zeiten zwischen 6 und 10 Uhr sowie 18 und 20 Uhr zu begrenzen, da dies nicht praktikabel sei und die dort ansässigen Gewerbetreibenden benachteilige.

Hintergrund: Bereits seit mehr als 30 Jahren gelten in beiden Fußgängerzonen diese zeitlichen Einschränkungen für den Lieferverkehr. Es gab jedoch nie Handlungsbedarf, da die Stadt schlicht keine Kapazitäten hatte, die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Dies hat sich mit der Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) geändert.

„Wir haben gehört, dass der Ordnungsdienst in den nächsten Wochen damit anfangen wird, die Lieferfahrzeuge aufzuschreiben“, begründete CDU-Fraktionschef Dirk Vowe die Dringlichkeit des Antrags. Dem Antrag stimmten die Ausschussmitglieder zu. Die Stadt wurde damit beauftragt, die Beschilderung entsprechend zu ändern. Damit wird der Lieferverkehr in beiden Fußgängerzonen künftig uneingeschränkt erlaubt sein. Dies gilt auch für Fahrradlieferanten, jedoch ausdrücklich nicht für Taxen und Privatfahrzeuge. (gm)


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