Verkaufsoffener Sonntag
Ostseeferienland. Ab dem 15. März bis 31. Oktober haben die Geschäfte im Ostseeferienland wieder jeden Sonn- und Feiertag geöffnet. Dann greift die sogenannte Bäderregelung. Diese Regelung bewirkt, dass Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass es ein touristisch geprägter Ort in Schleswig-Holstein sein muss.
Das bedeutet, dass für gute sieben Monate die Läden in Grömitz, Dahme, Kellenhusen, Grube und Lensahn an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen können. Diese Regelung gilt bis zum 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember bis 8. Januar.
Außerhalb der Bäderregelung gibt es am Sonntag, dem 12. März einen zusätzlichen Verkaufsoffener Sonntag. Hier dürfen die Geschäfte von 12 bis 17 Uhr öffnen. (red)

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