Wahlvorschläge fürs Bürgermeisteramt
Neustadt. Nach Beschluss des Gemeindewahlausschusses findet die Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Neustadt am 4. März 2018, eine mögliche Stichwahl am 18. März 2018, statt.
Mit der Festlegung des genauen Wahltermins können ab sofort bis spätestens zum 8. Januar 2018 Wahlvorschläge eingereicht werden. Da die amtierende Bürgermeisterin Dr. Tordis Batscheider nicht erneut kandidieren wird (der reporter berichtete) sind nun neue Bewerber gefragt.
Nach § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist zum Bürgermeister wählbar, wer:
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt.
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Einen Wahlvorschlag können nach § 51 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) einreichen:
- die in der Stadtvertretung vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen (nur ein Wahlvorschlag möglich); mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen.
- jeder Bewerber für sich selbst (Einzelbewerberin/ Einzelbewerber).
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen jeweils von 135 Wahlberechtigten aus Neustadt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. (red/gm)