

Deutschland ist ein Unternehmerland. Im aktuellsten Berichtsjahr 2019 gab es hierzulande nicht weniger als 3,288 Millionen steuerpflichtige Unternehmen sämtlicher Größenordnungen zwischen der kleinen Imbissbude und dem riesigen Industriekonzern. Auf Schleswig-Holstein entfielen davon gut 116.000 Firmen. Umgelegt auf Deutschlands Gesamtbevölkerung bedeutet das ein Unternehmen auf 25 Bundesbürger. Ein guter Wert. In den USA, als enorm gründerfreundliches Land, sind es auch nur 18 Einwohner pro Firma.
3,288 Millionen Unternehmen bedeuten zudem, dass jedes einzelne davon unter einer bestimmten Rechtsform firmiert. Das gilt selbst unter dem Eindruck, dass nicht für alle in dieser Liste von vornherein eine Eintragung ins Handelsregister nötig ist; diese Pflicht gilt nur für eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften - also e. K., AG, GmbH, UG sowie GmbH & Co. KG, KG und OHG.
Bloß ist es eine Tatsache, dass sich ein Unternehmen in einem ständigen Wandel befindet. Dieser kann es nicht nur nötig machen, sich räumlich und/oder personell zu verändern, sondern kann es mit der Zeit auch sinnvoll erscheinen lassen, über die bisherige Rechtsform nachzudenken und diese gegebenenfalls anzupassen. Über all dem muss jedoch ein stringentes und von sorgsamem Abwägen geprägtes Vorgehen stehen.
Was genau ist ein Formwechsel?
Was landläufig als Firma oder Unternehmen bezeichnet wird, ist im Amtsdeutschen ein Rechtsträger. Und es gibt mehrere Möglichkeiten, einen solchen Rechtsträger zu verändern. Konkret sind dies:
Der Formwechsel ist dabei die einzige Vorgehensweise, bei der ein bislang bestehendes Unternehmen in seinem internen Aufbau weitestgehend(!) unangetastet bleibt.
Das heißt, bei einem Formwechsel bleibt das grundsätzliche Unternehmen als Rechtsträger formal unangetastet. Das gilt selbst in dem Fall, dass eine in jüngerer Zeit recht interessant gewordene Wandlung wie die Gründung einer Holding dazu führt, dass aus einer Firma zwei verbundene Unternehmen werden - eine Holding und (mindestens) eine Tochtergesellschaft - durch die weitgehende Verbundenheit ist hierbei keine Spaltung gegeben.
Was früher beispielsweise die Bäckerei Schulz war, bleibt auch nach einer Umwandlung noch die Bäckerei Schulz; es wird keine konkurrierende Bäckerei geschluckt, es erfolgt auch keine Terminierung der alten Bäckerei, weil Herr Schulz sich zur Ruhe setzen möchte, seine Nachfolger aber getrennte Wege mit eigenen, unabhängigen Bäckereien gehen wollen. Die Marke bleibt gleich, die Ausrichtung auch, alle Änderungen, die sich ergeben, sind interner Natur.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Rechtsform?
Grundsätzlich spricht in Deutschland kein rechtlicher Grund gegen einen Rechtsformwechsel. In Form des Umwandlungsgesetzes (UmwG) gibt es dafür auch in den Paragrafen 190 bis 304 die exakten Rahmenbedingungen, wobei es auch die Möglichkeit eines Rechtsformwechsels außerhalb des Umwandlungsgesetzes gibt. Die Gründe für einen Wechsel sind durchaus vielfältig:
Last but not least ist eine Umwandlung auch dann erforderlich, wenn die bisherige Rechtsform schlicht eine gewünschte Weiterentwicklung des Unternehmens verunmöglicht. Unsere beispielhafte Bäckerei Schulz war zuvor eine GmbH, möchte aber nun zu einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft werden. In dem Fall wäre der Formwechsel von einer GmbH zu einer AG zwingend notwendig, um überhaupt Aktien ausgeben zu können.
Das bedeutet: Ein Wechsel der Rechtsform lohnt sich immer dann, wenn äußere oder innere Umstände dafür sorgen, dass sich eine Fortführung nach dem bisherigen Rezept nicht mehr rentiert oder wenn der geplante weitere Weg durch Beibehaltung der bisherigen Rechtsform erschwert oder sogar verunmöglicht wird.
Welche Vorteile bringt eine formwechselnde Umwandlung?
Wie noch genauer erläutert wird, ist der Wechsel der Rechtsform ein teilweise komplizierter Prozess. Er sollte also nur aus guten Gründen erfolgen. Immer sollten dazu nicht nur die generellen möglichen Vorteile in Betracht gezogen werden, sondern auch, in welchem Maß sie durch welche neue Rechtsform zum Tragen kämen.
Grundsätzliche mögliche Vorteile sind:
Der letzte große Vorteil ist der, dass frisches Geld ins Unternehmen fließen kann, etwa durch die Einbeziehung von Gesellschaftern.
Wie läuft ein Rechtsformwechsel ab?
Es gibt allein in Deutschland knapp ein Dutzend unterschiedliche Rechtsformen. Das bedeutet im Klartext, dass die detaillierte Ausgestaltung der Umwandlung sich im Höchstmaß dadurch unterscheidet, welche Rechtsform ein Betrieb zuvor hatte und welche er danach angenommen haben soll.
Allerdings gibt es bei all diesen dramatischen Unterschieden auch einige Gemeinsamkeiten in der generellen Vorgehensweise, die sich grob in drei Schritte unterteilen lassen:
In der Praxis sind zwar die Entscheider eines Unternehmens in allen Phasen die maßgeblichen Akteure, jedoch sollten immer Fachleute hinzugezogen werden; namentlich ein auf Umwandlungsrecht spezialisierter Anwalt sowie ein Steuerberater.
Sind all diese Schritte getan, ist die Umwandlung offiziell vollzogen. Das alte Unternehmen hat nun eine neue Rechtsform mit allen sich daraus ergebenden Möglichkeiten, Rechten und Pflichten.
Übrigens gibt es keine Limitierung, wie oft ein Unternehmen seine Rechtsform wechseln kann - zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Wie es die Außenwirkung beeinflusst, wenn ein Unternehmen gleich mehrfach in nur wenigen Jahren eine solche Umwandlung vollzieht, steht auf einem anderen Blatt.