

Neustadt in Holstein. Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Satzungsänderung regelt unter anderem den Winterdienst in den verkehrsberuhigten Bereichen. Dieses Thema wird bereits seit 2018 innerhalb der Stadtverwaltung und in den politischen Gremien diskutiert. Die neue Satzung wurde am 23. September 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
In den verkehrsberuhigten Bereichen galt bisher die Regelung, dass von den Anliegenden eine Gehbahn in 1,50 Meter Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen ist. Nach der neuen Satzung ist nun eine Gehbahn von 1,60 Meter ab Straßenmitte in Richtung des eigenen Grundstückes plus Zuwegung zum eigenen Grundstück zu räumen. Somit ändert sich die Räumpflicht minimal.
Anders verhält es sich in den Wendehämmern: auch hier galt bis Ende 2021 die Regelung, dass eine Gehbahn in 1,50 Meter Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen ist. Nach neuer Satzung gilt folgende Regelung: die Breite des zu räumenden Bereichs beträgt 3,20 Meter, gemessen ab einem 3-Meter-Abstand zum Mittelpunkt des Wendehammers, aber nur innerhalb der gedachten Linien von den Grundstückseckpunkten zum Mittelpunkt, plus Zuwegung zum eigenen Grundstück. Das bedeutet, dass jeder Anliegende einen kleinen Teil des Wendehammers vor dem eigenen Grundstück räumt.
Stichpunktartige Messung haben gezeigt, dass durch die Änderung der zu räumenden Fläche kein oder kein wesentlich erhöhter Aufwand entsteht. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden noch ausführlichere Informationen mit beispielhaften Skizzen zusammen mit dem Grundsteuerbescheid erhalten.
Außerdem wird es am Dienstag, dem 18. Januar um 17 Uhr zu diesem Thema eine offene Sprechstunde geben, bei der Rückfragen beantwortet werden können. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen wird die offene Sprechstunde als Video-Konferenz via Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten beziehungsweise das Kennwort erhalten Interessierte auf Nachfrage unter ckrohn@stadt-neustadt.de per E-Mail. Die gesamte Neufassung der Straßenreinigungssatzung findet sich unter www.stadt-neustadt.de im Bereich des Bürgerservices unter Ortsrecht. (red)