Petra Remshardt

Winterzeit ist die Zeit der Gehölzpflege

Maßnahmen bis Ende Februar durchführen


Eutin. Aus gegebenem Anlass informiert der Fachdienst Naturschutz des Kreises Ostholstein über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gehölzpflege. Diese Arbeiten werden während der Vegetationsruhe der Pflanzen in den Wintermonaten durchgeführt. Der Gesetzgeber hat eine Verbotsfrist für Gehölzschnittmaßnahmen vorgesehen. Diese dient dem Schutz der zahlreichen Tierarten, die in Bäumen und Sträuchern leben und brüten, sich dort verstecken oder Nahrung suchen. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises Ostholstein weist darauf hin, dass sich der Beginn der Verbotsfrist seit einigen Jahren verschoben hat, vom ehemals 15. März auf den 1. März. In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerischen Nutzflächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Holzarbeiten ab dem 1. März bis zum 30. September können mit einem Bußgeld geahndet werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Gehölzzuwachses, zum Beispiel um eine Zuwegung frei zu halten, oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind erlaubt. In begründeten Fällen, insbesondere zur Verkehrssicherung, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen. (red)


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