Antwort der Schützengilde auf den Leserbrief "Schützenfest 2024"
Lesen Sie hier den Brief von Horst Junghans
Sehr geehrter Herr Junghans,
gerne antworte ich auf Ihren freundlichen Leserbrief im Reporter vom 07.06.2024, in dem Sie sich kritisch mit dem traditionellen Böllerschießen der Neustädter Schützengilde auseinandersetzen.
Das Böllern ist ein gepflegtes Brauchtum und als Teil des Schützenwesens in Deutschland als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt, ebenso wie die Neustädter Schützengilde selbst, als eine der ältesten Gilden Deutschlands. Das Böllern ist Ausdruck der Freude über ein besonderes Ereignis und ein zeitlich begrenztes, friedliches Jubilieren.
Auch wenn Veranstaltungen mit Böllerschießen nicht unbedingt einer Genehmigung durch die Behörden bedürfen, so beantragen wir bei der Stadt Neustadt jedes Jahr eine Erlaubnis für die Böllerschüsse anlässlich unseres Vogelschießens. Selbstverständlich lag auch für das diesjährige Böllern eine Erlaubnis der Stadt Neustadt vor. Und selbstverständlich wird nur mit behördlich abgenommenen Böllern und nur von staatlich geprüften Böllerschützen geböllert.
Darüber hinaus informiert die Stadt Neustadt rechtzeitig in den amtlichen Veröffentlichungen alle Bürger und Vereine darüber, dass am zweiten Wochenende nach Pfingsten das Vogelschießen der Neustädter Schützengilde mit Böllerschüssen stattfindet und veröffentlicht zugleich die Sperrgebiete, in denen sich am Samstag keine Personen aufhalten dürfen.
Es ist mehr als unglücklich, dass – erstmalig - zeitgleich mit unserem Vogelschießen vom TSV Neustadt eine sportliche Veranstaltung auf dem Rasenplatz am Gogenkrog organisiert wurde, auf einem Gelände, das unmittelbar an die von uns abgeflatterten Sperrgebiete angrenzt und somit auch in unmittelbarer Nähe zu unseren Böllerkanonen.
Unsere Böllerkommandanten haben einen Betreuer des TSV Neustadt sowie einige Eltern und Kinder gute 20 Minuten vor dem eigentlichen Böllern mehrfach gebeten, das Sperrgebiet (Kunstrasenplatz) zu verlassen, weil Gefahr wegen der geladenen Böller bestehe und es zu einem Knalltrauma bei den Kindern und Besuchern kommen könne. Der Betreuer hat sich nach längerer Diskussion entschuldigt und das Sperrgebiet nach den Kindern dann auch verlassen. Weitergegeben wurden die Informationen über das bevorstehende Böllern anscheinend aber nicht an die offiziellen Vertreter des Sportvereins, denn dann hätte man vereinsseitig ja per Durchsage auf das Böllern und die Sperrgebiete hinweisen können.
Wegen der Veranstaltung auf dem Sportplatz, die im Vorfeld leider nicht mit uns abgesprochen war, verblieben die Böller sogar kurzentschlossen und vorsichtshalber am Binnenwasser mit Schussrichtung Binnenwasser und wurden nicht wie in den Vorjahren näher an die Vogelwiese mit Schussrichtung Vogelwiese verschoben.
Es tut der Neustädter Schützengilde wirklich sehr leid, wenn das genehmigte Böllern die Gäste auf dem Sportplatz erschreckt hat. Das war sicherlich nicht unsere Absicht und schon gar nicht so geplant.
Im nächsten Jahr werden wir den TSV Neustadt gesondert und mehrfach auch von unserer Seite auf das Neustädter Vogelschießen und explizit auf das dazugehörige Böllern hinweisen. Sofern vom TSV Neustadt im nächsten Jahr am 21.06.25 wieder eine zeitgleiche Veranstaltung geplant werden sollte, können wir gerne mit Handzetteln auf das Böllern zwischen z.B. 11.00 und 11.15 Uhr hinweisen, um Schreckmomenten vorzubeugen. Nur informieren müsste man die Gilde dann schon im Vorfeld!
Mit freundlichen Grüßen,
Ältermann Dr. Ralf Stolley