Alexander Baltz

Corona-Krise: Familienbesuche bis zu 10 Personen sind erlaubt

Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern soll trotzdem eingehalten werden.

Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern soll trotzdem eingehalten werden.

Kiel. In einem  Video-Beitrag rudert Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstagabend zurück. In der Kritik steht die neue Ergänzung der bestehenden Verordnung, die Besuche von Familienangehörigen bis zu zehn Personen erlaubt, auch wenn sie aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen. Daniel Günther erklärt dazu: Es habe sich nichts an dem Regelwerk geändert, man habe nur die bestehenden Regeln konkretisiert. Es gebe keinerlei Lockerungen an keinem einzigen Punkt. Die festgelegte Größenordnung einer Familie (10 Personen) sei für die Ordnungsbehörden und die Polizei eine Hilfe gewesen, zu definieren, wie groß eine Familie sein dürfe. Maximal erlaubt seien demnach Familien mit 10 Personen im öffentlichen Raum: "Wir wollen, dass Sie Abstand halten!", so der Ministerpräsident. Und zugleich bittet er, dass die Menschen in der Öffentlichkeit auch weiterhin  mit höchstens zwei Personen unterwegs sind. Das gelte explizit auch an Ostern, so Daniel Günther.
 
In seiner Videobotschaft geht der Ministerpräsident nicht auf den Kern der neuen Regelung ein, dass auch Familienangehörige aus anderen Bundesländern zu Ostern nach Schleswig-Holstein reisen dürfen. § 2, 3 a der Ersatzverkündung der entsprechenden Landesverordnung regelt explizit, dass das Reiseverbot (in  Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) geändert ist für: Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten. Die Teilnehmerzahl eines solchen Zusammenkommens im privaten Raum sowie entsprechender Zusammenkünfte im öffentlichen Raum darf insgesamt zehn Personen nicht übersteigen. Ausnahmsweise ist bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Haushalts maßgeblich.
 
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte am vergangenen Mittwochabend eine neue Verordnung erlassen. Reisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass bleiben weiterhin untersagt. Unter diese Reisen fallen aber nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und Fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht).
 
Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind, mit Ausnahme der Inseln und Halligen, Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig.
 
Neu mit einer Geltungsdauer bis zum 19. April ist, dass die Beschränkungen nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten gelten. Die Teilnehmerzahl eines solchen Zusammenkommens im privaten Raum sowie entsprechender Zusammenkünfte im öffentlichen Raum darf insgesamt 10 Personen nicht übersteigen. Ausnahmsweise ist bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Haushalts maßgeblich.
 
Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift sind Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und Großeltern. Diese dürfen also nach Schleswig-Holstein kommen, auch aus anderen Bundesländern.
 
Aus seuchenprophylaktischen Gründen soll jedoch auf Reisen zu oder auf Zusammenkommen von Familienangehörigen freiwillig verzichtet beziehungsweise sollen diese auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern soll wo auch immer möglich eingehalten werden.
 
Dies sei aber für die Gemeinden und gerade für die Ostseebäder ein kritischer Punkt:: "Wir konnten durch unsere Kontrollen an den letzten Wochenenden sehr viel bewirken. Das ist mit der neuen Regelung für uns nicht mehr möglich", so der Grömitzer Bürgermeister Mark Burmeister im Gespräch mit dem reporter. Er habe alle Kontrollen, die für das Osterwochenende geplant gewesen seien, abgesagt.
 
Auch Landrat Reinhard Sager sagte auf Anfrage des reporters: "Besuche sind unseres Erachtens nach der neuen Regelung gestattet, aber absolut nicht wünschenswert!".
 
Außerdem: Zu Gastronomieangeboten wurde in der Verordnung eine Klarstellung bezüglich Wochenmärkten in der Begründung der Verordnung eingefügt. So sind explizit auch nicht-ortsgebundene und temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen auf Wochenmärkten, zum Beispiel Würstchenbuden, Kaffeeständen und Grillhähnchenwagen untersagt. Ebenfalls wurde ergänzt, dass der Verzehr von Speisen im Umkreis von 100 Metern um gastronomische Einrichtungen untersagt ist.
 
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Mir ist bewusst, dass viele Menschen viele Fragen haben. Uns ist es wichtig, durch Klarstellungen und Konkretisierungen so gut und umfassend wie möglich zu informieren. Dabei ist es besonders wichtig, unser aller übergeordnetes Ziel im Auge zu behalten: Kontakte reduzieren. Die Verbreitung des Virus bremsen. Nicht notwendige Reisen unterlassen, Großeltern und andere besonders gefährdete Gruppen möglichst nicht besuchen. Damit schützen wir unsere Liebsten.“
 
Die Landesverordnung im Wortlaut ist nachzulesen auf www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse .  (ab/gm)


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